Leer - In die Problematik um die Nabu-Weideprojekte bei Leer kommt keine Ruhe. Erst kürzlich hatte der Naturschutzbund (Nabu) dem Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren Pflichtverletzungen vorgeworfen, nachdem bei den letzten Untersuchungen der Tiere zwei lebende Kühe entdeckt worden sind, die laut Informationen des Nabu in den Jahren 2019 und 2020 im Beisein und unter Mitverantwortung des damals zuständigen Tierarztes Heeren geschlachtet worden sein sollen.
Diese Vorwürfe sind vom Tierarzt zurückgewiesen worden. Nun nimmt der Naturschutzbund auch das Veterinäramt des Landkreises Leer in die Mangel und schreibt in einer Mitteilung, dass sich mögliche Verstöße gegen die Tierkennzeichnung auch auf das Amt ausweiten.
Vorschriften umgangen?
„Dr. Heeren war für die vorgeschriebenen Untersuchungen aller Tiere auf dem Woldenhof zuständig. Ihm oder seinen Mitarbeitenden hätte bei den Untersuchungen des Bestandes über mehrere Jahre immer wieder auffallen müssen, dass sich zwei Rinder auf der Fläche befanden, die nach Aktenlage amtlich geschlachtet wurden“, wird der niedersächsische Nabu-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann in der Mitteilung zitiert. Ferner heißt es, dass die Identitätsprüfung von Schlachttieren in der Tat durch das Veterinäramt im Schlachtprozess durchgeführt wird. Da beide Rinder noch leben, kann diese vorgeschriebene Kontrolle aus Sicht des Nabu im Ergebnis nicht korrekt erfolgt sein.
Dazu Buschmann: „Es drängt sich die Frage auf, ob hier im Zusammenspiel zwischen Tierarzt und Veterinäramt systematisch relevante Vorschriften umgangen wurden.“
Darüber hinaus teilt der Naturschutzbund mit, dass eine Einsichtnahme in die Akten des Landkreises Leer eine erhebliche Anzahl an Falschprotokollen und Falschdarstellungen durch das Veterinäramt zutage gefördert habe, gegen die Nabu und Luno (Landschaftspflege und Naturerlebnis gGmbH Ostfriesland) juristisch vorgehen.
Vorwürfe zurückgewiesen
Im Gespräch mit unserer Redaktion distanziert sich Heeren von den erneuten Vorwürfen des Nabu. „Wie hätte mir das auffallen sollen? Als Tierarzt komme ich, wenn kranke Tiere untersucht und behandelt werden müssen. Und auch bei Blutuntersuchungen werden nicht alle Ohrmarken des Gesamtbestandes der Tiere kontrolliert. Der Nabu fängt die Tiere ein und nur von denen, die uns vorgestellt werden, nehmen wir Blutproben und geben sie an das Amt weiter“, so der Tierarzt. Und weiter: „An Schlachtungen bin ich nicht beteiligt, sondern das muss der Nabu beim Veterinäramt anmelden. Und dann muss der Nabu auch die Ohrmarken vorweisen können.“
Der Landkreis Leer hat nun ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Dort heißt es: „Bei der jährlichen Blutentnahme zur Untersuchung auf BHV-1 ist grundsätzlich kein Amtspersonal mit dabei, so dass zum einen nicht bekannt wird, ob die in der Datenbank gemeldeten Tiere mit den Ohrmarken tatsächlich auf der Fläche gehalten werden und ob es zum anderen ungekennzeichnete Tiere gibt.“ Und weiter: „Die Untersuchungsergebnisse pro Ohrmarke werden hier im Amt anhand der Meldungen in der Datenbank abgeglichen. Die Tiere mit den besagten Ohrmarken, welche 2019 beziehungsweise 2020 als geschlachtet gemeldet wurden, waren aber bei den folgenden Blutuntersuchungen nicht mit aufgeführt. Darum blieb der Fehler unerkannt.“
Nur Mutmaßungen
Die Kreisverwaltung kann nur Mutmaßungen anstellen, was passiert sein könnte: „Im Schlachtbetrieb könnte eventuell das Problem unbemerkt geblieben sein, wenn das jeweilige Rind die Ohrmarken verloren hätte und der Tierhalter bei Abgabe erklärte, dass der Rinderpass und die nachgereichten Ohrmarken zu diesem Tier gehören würden (Tierhaltererklärung zur Identität). Es wäre auch denkbar, dass das jeweilige Tier nur mit einer Ohrmarke gekennzeichnet war und dass die andere Ohrmarke sich in dem Ohr des noch lebenden Tieres befand.“
Ohne Kennzeichnung
Bei den amtlichen Kennzeichungskontrollen des hiesigen Amtes Ende August am Standort in Coldam und Mitte Oktober am Standort Thedingaer Vorwerk wurde festgestellt, dass zahlreiche Tiere, auch ältere, ungekennzeichnet waren oder offensichtlich mit falschen Identitäten (Ohrmarken) nachgekennzeichnet worden waren (tatsächliches Alter passte laut Datenbank nicht zum Alter oder die Geschlechtsangabe war nicht korrekt).
