Landkreis Leer/Emden - Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche Kinderpornografie verbreiten – doch nicht immer wissen sie um ihre Taten. Mal sind es im Netz illegal heruntergeladene Fotos, die sie per Sticker-Funktion mit einem langen Penis oder ähnlichem versehen und aus reinem Spaß verschicken. Mal teilen sie bereits ohnehin im Netz kursierende Bilder und Videos.
Ist das ein neuer Trend ?
Nein, das Phänomen beschäftigt die Polizei seit Längerem. Unsere Zeitung berichtete zuletzt im Herbst von der Situation. „Wir registrieren eine Häufung von Fällen, in denen Kinder und Jugendliche solche Bilder basteln und dann verschicken“, erläuterte damals Polizeihauptkommissarin Svenia Temmen von der Pressestelle der Inspektion. Es sei ein Trend, der zunehme.
Was ist die Folge ?
Die Polizei hat aufgerüstet, bindet mehr Kräfte, um Taten aufzuklären. Schon der Besitz einer solchen Darstellung kann je nach Abbildung strafbar sein – somit machen sich auch die Empfänger strafbar.
Wissen die Kinder und Jugendlichen, was sie da machen ?
„Es kann passieren, dass junge Menschen unreflektiert oder als Mutprobe ein Bild weiterleiten, welches unter Umständen eine Darstellung wiedergibt, die unter einen Straftatbestand fallen. Hierzu zählen kinderpornografische/jugendpornografische Darstellungen die eine reale Darstellung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder eine wirklichkeitsnahe Darstellung wiedergeben“, erläuterte dazu jetzt Polizeihauptkommissarin Christa Frigger. Als Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Leer/Emden gehört es zu ihrer Aufgabe, die polizeiliche Lage auszuwerten und darauf zu reagieren.
Wie müssen wir uns solche Fälle vorstellen ?
Es kommt vor, dass junge Menschen ein erotisches Bild von sich an einen Freund oder eine Freundin versenden. Und das Weiterschicken, so wird bei den Ausführungen Friggers deutlich, kann dazu führen, dass plötzlich Straftaten vorliegen. „Sollte die Person das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann kann es sich je nach Darstellung unter anderem um ein kinderpornografisches Bild handeln. Wenn die Person im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren ist, kann es sich um ein jugendpornografisches Bild handeln.“
Doch es gibt eben auch jene bearbeiteten Fotos ?
Ja. „Es kann dazu kommen, dass zum Beispiel WhatsApp-Sticker angefertigt werden, die den Straftatbestand der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen, Kinder- und Jugendpornographie verwirklichen“, beschreibt Frigger. Die Folge: Werden die Bilder oder Fotomontagen dann in einer WhatsApp-Gruppe geteilt und bestimmte Datenschutzeinstellungen am Smartphone der Mitglieder nicht vorgenommen, werden die Bilder auf dem Smartphone gespeichert – und schon erfüllt sich der Tatbestand des Besitzes von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Bildern.
Betrifft das Problem der Kinderporno-Fotos nur ältere Kinder und Jugendliche ?
Laut Christa Frigger ist zu beobachten, dass bereits in den Grundschulen viele Kinder im Besitz eines Smartphones sind und sich in sozialen Netzwerken austauschen. „Da davon ausgegangen werden muss, dass die Kinder in diesem Alter noch nicht über die notwendigen Medienkompetenzen verfügen, kann es auch schon hier zu einer Verwirklichung dieser Straftatbestände kommen.“
Wie läuft die Aufklärungsarbeit, um all das zu verhindern ?
Als Beauftragte für Jugendsachen besucht Christa Frigger die Schulen und spricht mit den Schülerinnen und Schülern. „Ich zeige ihnen auf, welche Gefahren bei der Nutzung des Internets und den sozialen Medien lauern und gebe ihnen Tipps, was sie machen können, um nicht selber Opfer oder Täter zu werden.“
Darüber hinaus besucht sie Elternabende, sensibilisiert rund ums Thema digitale Medien. Unterstützt wird sie unter anderem von Rechtsanwältin Gesa Stückmann vom Präventionsverein „Law4School“, die Online-Vorträge anbietet.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Online-Version stand 14. Lebensjahr, wir bitten den Fehler zu entschuldigen)
