Moormerland - Der Ausbau der Windenergie soll in Deutschland vorangetrieben werden. Dadurch sind die Kommunen verpflichtet, einen Teil ihrer Flächen für den Bau von Anlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung betrifft auch die Gemeinde Moormerland, deren Rat im Frühjahr 2022 den Beschluss gefasst hat, für das Gemeindegebiet einen Teilflächenutzungsplan aufzustellen, der sich mit den Regelungen rund um die Windkraft befasst. Doch bevor das Verfahren für die Bauleitplanung beginnen kann, musste zunächst eine „Potenzialstudie“ erstellt werden, die ausweist, welche Flächen im Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen infrage kämen. Bürgermeister Hendrik Schulz und Erster Gemeinderat Jörg Lorenz haben die Ergebnisse nun im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt.
Noch ist nichts in Stein gemeißelt
„Bei den Flächen, die infrage kommen würden, handelt es sich lediglich erstmal um Suchräume. Es steht noch nicht fest, dass dort tatsächlich einmal Windkraftanlagen errichtet werden“, betonte Schulz. Doch wie wurde bei der Potenzialstudie vorgegangen? Zunächst wurden alle Kriterien untersucht, die neue Windkraftanlagen ausschließen. Dazu gehören beispielsweise die Mindestabstände zur Wohnbebauung. Wie Lorenz erklärte, hat der Gesetzgeber einen Mindestabstand „2h“ vorgegeben, was bei einer Höhe der Anlage von 200 Metern einen Mindestabstand von 400 Metern bedeuten würde. Das ist der Gemeindeverwaltung allerdings zu gering. Daher wurde in der Potenzialstudie bei einer angenommenen Anlagenhöhe von 200 Metern ein Abstand von „4h“ – also 800 Metern – zu Siedlungsbereichen und von „3h“ – also 600 Metern – im Außenbereich berücksichtigt.
Größe der Abstände
Diese Abstände mögen sicherlich dem ein oder anderen als zu gering erscheinen, doch bei größeren Abständen – beispielsweise 1000 Meter zur nächsten Wohnbebauung – wären keine Potenzialflächen mehr übrig geblieben. Das Problem an der Sache: Der Landkreis Leer ist aufgefordert, einen Teil seiner Flächen für Windkraft zur Verfügung zu stellen – und daran muss sich auch die Gemeinde Moormerland beteiligen. Würde die Gemeinde keine Flächen ausweisen, könnte der Gesetzgeber das Ruder in die Hand nehmen und dann wäre der Bau von Anlagen im gesamten Gemeindegebiet zulässig – und das mit den geforderten Mindestabständen von „2h“, also 400 Metern. „Und das möchten wir nicht. Deshalb wollen wir den Ausbau steuern“, sagte Bürgermeister Schulz.
Wo befinden sich die Flächen?
Doch welche Flächen genau bergen das Potenzial für Windkraftanlagen? Nach den Ausschlusskriterien sind drei größere Flächen westlich der A31 übrig geblieben sowie drei kleinere im nördlichen Gemeindegebiet. Die Fläche aller ermittelten Suchräume zusammen ergibt eine Größe von 353 Hektar, was 2,94 Prozent der Gemeindefläche ausmacht. Zu den größeren Flächen gehören die in der Studie als D, F und G bezeichneten Suchräume. G liegt an der A31 nördlich von Neermoor, F westlich von Neermoor zu beiden Seiten der Rorichumer Straße/Kirchstraße und D östlich der Ortschaft Tergast. Die drei kleineren Suchräume (A, B und C) grenzen an die Gemeinde Ihlow.
Der bestehende Windpark
Zu dem bereits bestehenden Windpark in der Gemeinde sagte Jörg Lorenz, dass Moormerland eine ländlich geprägte Gemeinde ist, wodurch viele Wohnhäuser in Einzellage verstreut stehen – auch im Windpark. Dadurch können die gesetzlichen Mindestvorgaben von „2h“ nicht eingehalten werden und der Windpark wird eingeschränkt. Seine Fläche schrumpft von 206 Hektar auf 64 Hektar.
Weitere Pläne
Für die nahe Zukunft plant die Gemeinde Moormerland den Beginn des formellen und öffentlichen Verfahrens für die Bauleitplanung. In diesem Rahmen sollen auch die Suchräume der Potenzialstudie nochmal näher unter die Lupe genommen werden. Zudem ist für Anfang 2024 eine Bürgerbeteiligung geplant. Eine Übersicht zur Potenzialstudie ist auf der Internetseite der Gemeinde Moormerland einsehbar.
