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Reifenwechsel in Ostfriesland Bußgelder und Punkte – Was droht, wenn man mit den falschen Reifen unterwegs ist?

Ein Reifen wird auf einen BMW montiert, der zuvor auf der Hebebühne hochgefahren worden ist.

Ein Reifen wird auf einen BMW montiert, der zuvor auf der Hebebühne hochgefahren worden ist.

Hans-Carl Bokelmann/Archiv NWZ

Ostfriesland - Die Faustregel für Autofahrer lautet „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen und von Ostern bis Oktober mit Sommerreifen fahren. Inzwischen steigen zwar viele Autofahrer auf „Ganzjahresreifen“ um, doch es gibt auch immer noch genug Menschen, die zweimal im Jahr den Wechsel der Reifen vornehmen. Mit welchen Konsequenzen müssen die Fahrer aber rechnen, wenn sie den Reifenwechsel „verschlafen“ und beispielsweise noch im Sommer mit den Winterreifen unterwegs sind? Die Polizeiinspektion Leer/Emden und der TÜV-Nord geben Auskunft.

Faustregel hat sich etabliert

Wie die Polizei erklärt, gibt es keinen allgemein vorgeschriebenen Zeitpunkt für den Reifenwechsel laut StVO. „Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Reifen an die Wetterverhältnisse angepasst werden müssen“, sagte Pressesprecherin Carina Reents. Wie Claas-Alexander Stroh vom TÜV-Nord auf Nachfrage unserer Redaktion sagte, sei die etablierte Faustregel „Von O bis O“ aber nur ein grober Leitfaden. Wenn die Temperaturen stark von der Regel abweichen, sollte der Wechselzeitpunkt entsprechend angepasst werden. „Sommerreifen laufen bei Außentemperaturen zwischen 10 Grad und 40 Grad optimal. Wenn die Temperatur im Herbst regelmäßig unter 7 Grad fällt, verhärtet sich das Gummi der Schönwetterpneus und die Reifen haben weniger Bodenhaftung. Spätestens dann sollten Sie die Reifen tauschen“, erklärte der Experte.

Bußgelder und Punkte drohen

Wer mit Reifen unterwegs ist, die nicht der Wetterlage angepasst sind, dem drohen Bußgelder und Punkte, so Reents. „Wird ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen geführt, kann dies ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Werden durch die Missachtung der Winterreifenpflicht andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann sich das Bußgeld auf 80 Euro erhöhen. Sollte ein Verkehrsunfall verursacht werden, bedeutet dies ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg“, erklärte die Polizeisprecherin auf Nachfrage. Wen jemand bei einer Kontrolle mit der falschen Bereifung erwischt wird, kann es zudem passieren, dass die Weiterfahrt untersagt wird. Das sei laut Reents aber Einzelfallabhängig und liege im Ermessen der Polizeibeamten vor Ort.

Reifenwechsel aus Sicherheitsgründen

Etwas anders verhält es sich mit dem Sommer: Wer zur warmen Jahreszeit mit Winterreifen unterwegs ist, dem droht keine Strafe, informiert die Polizei. Aus Sicherheitsgründen ist es aber dennoch nicht ratsam, den Reifenwechsel zu verschlafen. „Wer im Sommer mit Winterreifen unterwegs ist, hat bei erhöhten Außen- und Aspahlttemperaturen längere Bremswege“, erklärte Stroh. Auch die Fahrstabilität und das Kurvenverhalten sei mit Winterreifen in den Sommermonaten schlechter. Wer hingegen bei unter 7 Grad Celsius mit Sommerreifen unterwegs ist, der riskiert, dass die Bodenhaftung der Sommerreifen abnimmt. Dadurch wird der Bremsweg länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. „Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr“, weiß der TÜV-Sprecher.

Maike Hoffmeier
Maike Hoffmeier Ostfriesland-Redaktion/Leer
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