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Frau in Moormerland getötet Wilhelmshavener schuldunfähig und vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

Martina Ricken
Der Wilhelmshavener, der in Moormerland eine Frau erwürgt haben soll, wurde vom Vorwurf des Totschlags aufgrund von Schuldfähigkeit freigesprochen. Das Landgericht Aurich ordnete aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Wilhelmshavener, der in Moormerland eine Frau erwürgt haben soll, wurde vom Vorwurf des Totschlags aufgrund von Schuldfähigkeit freigesprochen. Das Landgericht Aurich ordnete aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Moormerland/Aurich - Eine „schicksalhafte Beziehung“, wie Richter Björn Raap es bezeichnete, mündete am 3. August vergangenen Jahres in den gewaltsamen Tod einer 38-jährigen Frau aus Moormerland. Der Täter, ein 44-jähriger Wilhelmshavener, wurde durch das Landgericht Aurich wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Schwurgerichtskammer ordnete aber die Unterbringung des an einer schizophrenen Psychose erkrankten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Richter halten den Mann für eine Gefahr für die Allgemeinheit, wenn er nicht behandelt wird.

Die Frau wurde gewürgt

Der Angeklagte hatte bestritten, die Frau minutenlang gewürgt und sie mit einem Kissen erstickt zu haben. Er habe seine ehemalige Freundin in ihrer Wohnung tot aufgefunden und durch Herz- und Halsmassage vergebens versucht, sie wiederzubeleben. Danach habe er geweint, etwas Kokain konsumiert und sei dann wieder nach Wilhelmshaven gefahren. Aus Angst vor der Polizei habe er keinen Notruf abgesetzt. Als Täter käme seiner Ansicht nach nur ein Mitglied der „schwarzafrikanischen Drogenmafia“ aus Wilhelmshaven in Frage.

Einlassung widerlegt

Diese Einlassung hielt Oberstaatsanwältin Annette Hüfner aufgrund objektiver Beweise für widerlegt. Sie zeichnete noch einmal minutiös das Geschehen nach. Am 2. August hielt sich die Moormerländerin in der Wohnung des Angeklagten auf. Der rief nachts die Polizei, weil mehrere der Schwarzafrikaner seine Wohnung überfallen hätten. Diese Bande hätte auch Überwachungskameras in seiner sowie in der Wohnung der Frau installiert. Die angeblichen Kameras konnte die Polizei nicht entdecken. Und auch die Frage, ob der Überfall überhaupt stattgefunden hat, konnte bis heute nicht geklärt werden. Sicher war aber, dass der Mann, den der Angeklagte des Tötungsdelikts an seiner Freundin beschuldigte, ein wasserdichtes Alibi hatte.

In jener Nacht fuhr die Moormerländerin mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause. Das sei eindeutig anhand der Verkehrsdaten ihres Handys belegt, so die Oberstaatsanwältin. Solche Daten waren es auch, die ebenso bewiesen, dass der Angeklagte ihr mit einem Pkw folgte. Von Nachbarn wurde er zwischen 9 und 9:30 Uhr am Morgen des 3. August auf der Auffahrt des Haus seiner Ex-Freundin gesehen. Um 9:35 Uhr telefonierte die 38-Jährige letztmals mit ihrer Mutter. Danach gab es von ihr kein Lebenszeichen mehr.

Gericht geht von Streit aus

Das Gericht ging davon aus, dass es einen Streit zwischen dem Paar gegeben haben muss, in dem der Wilhelmshavener seine am Boden liegende Freundin erwürgte und mit einem Kissen erstickte. DNA-Spuren wiesen eindeutig auf den Angeklagten hin. Staatsanwaltschaft und Kammer waren sich darin einig, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht handelte. Die Handlungsweise und die mehrminütige Gewalteinwirkung gegen den Hals ließen diesen Schluss zu. Außerdem gab es in der konfliktbeladenen Beziehung schon früher gewalttätige Übergriffe. So hatte der 44-Jährige seiner Freundin beispielsweise im Mai 2022 mit der Faust die Nase blutig geschlagen.

Paranoide Schizophrenie

Der Wilhelmshavener leidet schon seit Jahren an paranoider Schizophrenie. Seit Ende 2021 hatte er die Medikamente abgesetzt, mit der seine psychische Erkrankung behandelt wurde. Die Symptome brachen wieder hervor. Zu diesem Wahn gehörte auch die Vorstellung, dass seine Freundin im Drogenhandel der Mafia verstrickt war und der Prostitution nachging. Für diese Behauptungen gab es nicht die geringsten Anhaltspunkte.

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