Samtgemeinde Hesel - Am 1. Februar tritt das „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Dadurch soll der Ausbau der Windenergie in Deutschland schneller vorangetrieben werden. „Der Bund will darin die Länder verpflichten, bis 2032 in Summe zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik (Niedersachsen 2,2 Prozent) für die Windkraftnutzung vorzusehen“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Auch die Samtgemeinde Hesel ist bereits aktiv geworden und hat im Rahmen einer Potenzialstudie Untersuchungen angestellt, welche Flächen im Samtgemeindegebiet für Windkraftanlagen in Frage kommen könnten. Wie Bürgermeister Uwe Themann auf Nachfrage unserer Redaktion sagte, stehen derzeit fünf Windkraftanlagen in der Samtgemeinde. „Je nach Größe der Anlagen könnten es mal circa 20 werden“, so Themann weiter.
Planungshoheit behalten
Die derzeitigen fünf Windräder stehen in Firrel, sagte der Bürgermeister im Gespräch mit unserer Redaktion. Im Rahmen der Potenzialstudie wurde ermittelt, dass für weitere Windkraftanlagen Teilflächen unter anderem in Holtland, Firrel und Schwerinsdorf in Frage kämen.
„Wir wollen dieses Jahr noch Flächen im Flächennutzungsplan für Windkraftanlagenbetreiber ausweisen“, führt Themann im Gespräch weiter aus. Die Samtgemeinde erhofft sich von diesem Schritt, bei der Vergabe von Flächen für Windkraftanlagen die Planungshoheit behalten zu können.
Bereits in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde „Windenergie im Samtgemeindegebiet Hesel“ heißt es, dass es das Ziel sei, eine Steuerung der Windenergie im gesamten Gebiet vorzunehmen.
„Ziel der Samtgemeinde ist hierbei, die Erhaltung und Entwicklung des bestehenden Windparks, sowie die Ausweisung weiterer Sonderbauflächen für Windenergie an vorbelasteten oder vergleichsweise unkritischen Stellen im Samtgemeindegebiet.“ Windenergie solle substanziell Raum bekommen und das übrige Samtgemeindegebiet von Windenergie freigehalten werden, heißt es weiter in der Bekanntmachung.
Größere Abstände
„Damit sich Belastungen und Beeinträchtigungen in Grenzen halten, sollen größere Abstände eingehalten werden, als eigentlich vorgeschrieben“, sagte der Bürgermeister. Überhaupt gehe die Zielsetzung dahin, dass möglichst größere Windkraftanlagen, aber dafür wenige gebaut werden, informierte Themann weiter.
