Ostfriesland - Wird es bald gesetzlich offiziell erlaubt sein, Beihilfe zum Suizid zu leisten? Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot, Suizid „geschäftsmäßig zu fördern“ für verfassungswidrig erklärt. Das entsprechende Strafgesetz ist aufgehoben worden und der Bundestag muss Sterbehilfe nun neu regeln. Am 6. Juli steht das Thema Suizid auf der Tagesordnung des Bundestags. Zwei Gesetzesentwürfe liegen den Politikern zur Debatte und Abstimmung vor. Susanne Bei der Wieden, Kirchenpräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche, hat nun, eine Woche vor der Bundestagsdebatte, im Landeskirchenamt in Leer Stellung zum Thema assistierter Suizid genommen. Die Theologin vermisst die öffentliche Debatte und ist besorgt, dass assistierter Suizid zum Normalfall werden könnte.
Thema von großer Tragweite
„Was mich umtreibt, ist die wenig stattfindende, öffentliche Debatte. Schließlich ist dies ein Thema von großer Tragweite“, sagte die Kirchenpräsidentin im Pressegespräch. Sie räumte ein, dass es Situationen gibt, in denen Menschen im Leben keinen Ausweg aus körperlichen und seelischen Schmerzen sehen. Diese Situationen sollten aber als Einzelfälle betrachtet werden und Ausnahmen bleiben. „Ich war lange Pastorin, habe mit Menschen gearbeitet und Fälle gehabt, wo die Menschen durch Seelsorge wieder zurück ins Leben gefunden haben. Viele haben einfach Beihilfe zum Leben gebraucht“, erklärte Bei der Wieden. Sie hat die Sorge, dass die Legalisierung von assistiertem Suizid missbraucht werden könnte. Beispielsweise, wenn Menschen im Alter ihren Angehörigen nicht zur Last fallen oder aus Einsamkeit entkommen wollen. „Assistierter Suizid darf nicht zum Normalfall werden und es darf auch niemand gedrängt werden, zu assistieren“, sagte Bei der Wieden.
Wird sicherlich großes Seelsorge-Thema
Sie geht davon aus, dass das Thema die Gesellschaft, aber auch die Theologie, vor große Herausforderungen stellen wird. „Beihilfe zum Suizid wird sicherlich ein großes Seelsorge-Thema werden und sollte dann auch in die Ausbildung von Pastoren und Pastorinnen mit eingebettet werden, die stärker für das Thema sensibilisiert werden müssen“, so die Kirchenpräsidentin. Überhaupt äußerte sie den Wunsch nach Präventionsmaßnahmen, denn, wie ein Blick beispielsweise in die Niederlande zeigt, lasse alleine die Möglichkeit der Beihilfe zum Suizid die Nachfrage ansteigen. Allerdings, so Bei der Wiedern weiter, müssen die Präventionsmaßnahmen auch finanziell und personell gestemmt werden. „Und ich weiß nicht, ob sich das gesellschaftlich stemmen lässt“, sagte die Kirchenpräsidentin. Der Fachkräftemangel mache auch vor Beratungsstellen keinen Halt.
Umgang mit dem Thema in der Pflege
Ferner führte sie aus, dass Sterbehilfe beziehungsweise Beihilfe zum Suizid noch zu einer großen theologischen Auseinandersetzung mit dem Menschenbild führen wird. Schließlich ist nach christlicher Auffassung das Leben von Gott gegeben worden und mit dem Tod hat Gott dem Leben eine Grenze gesetzt. „Die Kirche ist ja auch Träger von zahlreichen Pflegeeinrichtungen und mit dem zu erwartenden Gesetz wird das Sterben zu einem ’Akt der Selbstbestimmung’ und dann müssen wir gucken, wie wir in unseren Einrichtungen mit dem Thema assistierter Suizid umgehen.“ Die Kirchenpräsidentin fordert unabhängig davon, ob Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheime oder Krankenhäuser kirchlich oder weltlich sind, dass den Häusern die Möglichkeit der Selbstbestimmung gegeben wird, ob in ihren Räumlichkeiten Beihilfe geleistet werden darf, oder nicht. Ferner dürfe niemand zur Beihilfe gedrängt oder genötigt werden. Unverzichtbar sei auch der Ausbau von Beratungsstellen und die Sensibilisierung von Theologen, Medizinern, Pflegekräften und Lebensberatern.
Nun bleibt aber erstmal abzuwarten, wie der Bundestag am 6. Juli entscheiden wird.
