Leer/LR - Das Hauptzollamt Oldenburg, das auch für den Landkreis Leer zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 22 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 155 000 Euro.
Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Mittwoch mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss ist. Demnach entfielen zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Baufirmen in der Region, gegen die Geldbußen von 54 300 Euro verhängt wurden.
Kontrollen gefordert
„Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch im Kreis Leer noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering“, sagt Gabriele Knue. Die IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde.
Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde stiegen ab Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein im Kreis Leer. „Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen“, so Knue.
Mehr Personal
Die Gewerkschafterin warnt vor bloßen „Placebo-Kontrollen“, sollte das Hauptzollamt Oldenburg die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. „Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern.“
Kritik übt die IG BAU zudem an einem „staatlichen Zuständigkeits-Wirrwarr“. So hätten die Arbeitsschutzbehörden beispielsweise die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter im Blick. Allerdings fehle es in den Ämtern ebenfalls an Personal – obwohl sie in der Pandemie zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten. Die FKS s hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. „In der Praxis wäre eine Arbeitsinspektion aus einer Hand sinnvoller. Als übergeordnete Behörde könnte sie für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften Sorge tragen“, so Knue.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kontrollierte das Hauptzollamt Oldenburg im vergangenen Jahr insgesamt 604 Unternehmen in der Region – 152 davon aus der Baubranche. Im Fokus der Fahnder standen neben Lohn-Tricksereien insbesondere auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. Insgesamt leiteten die Oldenburger Zöllner hier 2241 Strafverfahren ein, 56 davon in der Baubranche.
