Langeoog - Bürgermeisterin Heike Horn hat trotz ihres verbotenen Mitwirkens den Zuschlag für eine Dienstwohnung bekommen. Selbst wenn der Beschluss rechtens sein sollte, hat sie ein Problem. Die Geschehnisse des Verwaltungsausschusses im Dezember wabern als offenes Gerücht in der Bevölkerung umher und spalten die Inselgemeinde. Die einen sind der Meinung, dass man Horn diese Wohnung gönnen sollte und der Beschluss trotz ihrer Mitwirkung rechtens ist. Sie vermuten Missgunst und Neid.
Politische Willkür
Die anderen haben das Gefühl der politischen Willkür, der Machtlosigkeit. Wenn die Kommunalaufsicht das Ergebnis so stehen lässt, wird das bei dieser Gruppe auf Unverständnis stoßen – und das zu recht. Auch wenn die Entscheidung von Dezember aufgehoben wird und Horn die Wohnung nicht erhält, bleibt ihr Handeln moralisch verwerflich. Dass gewählte Vertreter ihr Amt nutzen, um sich als Privatperson einen Vorteil zu verschaffen, mag in diesem Falle vielleicht rechtens sein, damit ist es jedoch lange noch nicht richtig. Dass Heike Horn ihr Mitwirkungsverbot bewusst war und sie sich deswegen beim Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz absicherte, macht die Sache nur noch schlimmer.
Egal, welche Seite die Bürger vertreten, sie müssen sich unter diesen Voraussetzungen ernsthaft fragen: Wessen Interessen werden hier vertreten – die der Gemeinde oder die der Bürgermeisterin?
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