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Kandidieren für den Kirchenvorstand im Harlingerland Ehrenamtliche gestalten moderne Kirche vor Ort mit

Auch die Begleitung von Bauprojekten in der Gemeinde vor Ort – wie hier vor einigen Jahren innerhalb der St.-Magnus-Kirche in Esens – gehören zu den Tätigkeiten der Kirchenvorsteher. Für die nächste Wahl am 10. März 2024 werden zurzeit Kandidaten gesucht.

Auch die Begleitung von Bauprojekten in der Gemeinde vor Ort – wie hier vor einigen Jahren innerhalb der St.-Magnus-Kirche in Esens – gehören zu den Tätigkeiten der Kirchenvorsteher. Für die nächste Wahl am 10. März 2024 werden zurzeit Kandidaten gesucht.

Anneus Buisman / Archiv

Harlingerland - Im kommenden Frühjahr wählen die Kirchengemeinden in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ihre Kirchenvorstände neu – so auch im Kirchenkreis Harlingerland. Wahltag ist der 10. März. „Unsere Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher haben in den Kirchengemeinden in der aktuellen Legislaturperiode intensiv und zukunftsorientiert gearbeitet. Ich bin sehr dankbar und stolz auf das große ehrenamtliche Engagement in unserem Kirchenkreis,“ sagt Superintendentin Eva Hadem.

Dass sich die Kirchenvorstände immer wieder aus bewährten und neuen Mitgliedern zusammensetzen, sei ein entscheidender Schlüssel für eine gute Mischung aus Kontinuität und Erneuerung, so Hadem. Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Kirchenmitglieder sind eingeladen, zu wählen und so Kirche mitzugestalten.

Kandidieren ab 16 Jahren

Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz, das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen. Und es soll die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen fördern: „So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands – das ist der 1. Juni 2024 – das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt“, informiert Hadem. Wählen dürften alle, die am 10. März mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Wahl jetzt auch online

Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Eva Hadem: „Viele Kirchengemeinden ermöglichen am Wahlsonntag nach dem Gottesdienst zusätzlich die Urnenwahl im Wahllokal vor Ort.“ Hierüber wird in den Gemeindebriefen informiert.

Das sind die Themen

Aktuell suchen die Gemeinden Kandidatinnen und Kandidaten, die Lust haben, in der nächsten Wahlperiode im örtlichen Kirchenvorstand mitzuarbeiten. Das Aufgabenspektrum, so die Superintendentin, „ist verantwortungsvoll, vielfältig und ganz verschiedene Gaben werden gebraucht. Die Betreuung von Finanzen, Friedhöfen und Gebäuden gehört dazu wie die Mitarbeit im Gottesdienst und das Entwickeln von Ideen, damit Kirche in unserer Region und in jedem Ort eine gute Zukunft hat.“ Wer Interesse an der Mitarbeit hat, meldet sich beim örtlichen Pfarramt.

Wenn man sich nicht gleich für sechs Jahre festlegen mag oder kann, gibt es bei dieser Wahl zum ersten Mal die Chance, sich zunächst nur für überschaubare drei Jahre zu melden. „Kirche lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Das wird bei der Wahl zum Kirchenvorstand immer besonders deutlich,“ sagt Superintendentin Eva Hadem.

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