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Was Vermieter tun müssen In Neßmersiel wird Wohnraum illegal als Ferienwohnung genutzt

Klaus Händel

Dornum/Neßmersiel/Aurich - Um das Ferienwohnen in einem Allgemeinen Wohngebiet ging es unter anderem in der jüngsten Sitzung des Rates der Gemeinde Dornum. In Neßmersiel würde Wohnraum illegal als Ferienwohnung genutzt, teilte eine Einwohnerin während der Bürgerfragestunde mit. Nach einer Beschwerde stünde die Nutzungsuntersagung durch den Landkreis Aurich im Raum.

Anschreiben vom Kreis

Vermieter hätten entsprechende Anschreiben vom Kreis erhalten. Nach einer Beschwerde seien drei Straßenzüge betroffen. Käme es zu der angedrohten Nutzungsuntersagung, dann wäre das nicht nur fatal für die betroffenen Vermieter, sondern auch für den ganzen Ort, betonte die Einwohnerin. Sie wollte wissen, was man jetzt tun könne. Bauamtsleiter Udo Janssen erwiderte, dass das Anschreiben des Landkreises Aurich bekannt sei. Betroffene sollten sich umgehend an die Gemeinde Dornum wenden, um einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Der Rat entscheide dann über eine mögliche Bebauungsplanänderung. Das aber koste Zeit, sei aber unumgänglich, machte Janssen eindringlich klar. Die Gemeinde müsste einen Planer einsetzen. Neben der Gemeinde müssen sich betroffene Vermieter umgehend auch an den Landkreis Aurich wenden und dort mitteilen, dass sie bei der Gemeinde Dornum einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt haben und dort weiterhin im Gespräch sind. Ob das ausreiche, um einer für den Sommer angekündigten Nutzungsuntersagung entgegenzuwirken, mochte Udo Janssen weder bestätigen noch ausschließen.

Lösung des Problems

Generell arbeiten Rat und Verwaltung bereits an konkreten Lösungen zu dieser Problematik. Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen sektoralen Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) verfolgt Dornum als allgemeines Entwicklungsziel die Sicherung der dörflichen Strukturen unter anderem im Ortsteil Dornumersiel/Westeraccumersiel. Schwerpunkt des GEK ist die Steuerung eines verträglichen Nebeneinanders von Ferienwohnen, Zweitwohnen und Dauerwohnen in bestehenden Bebauungsplänen und bisher ungeplanten Innenbereichslagen der Gemeinde. Die Steuerung erfolge dabei über die Aufstellung oder bei Bestandsbebauungsplänen über eine Änderung der Bebauungspläne. Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat einstimmig die Aufstellung der fünften Änderung des Bebauungsplans Nr. 0211. Die Verwaltung ist beauftragt, das Planverfahren, erforderliche Bekanntmachungen und Beteiligungsverfahren einzuleiten.

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