Dornum/Nessmersiel - Um ein städtebauliches Leitbild in Form eines sektoralen Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) für die Küstenorte Neßmersiel und Dornumer-/Westeraccumersiel ging es Dienstagabend in einer Doppelsitzung des Ortsrates Neßmersiel und des Gemeinderates Dornum im Sturmfrei. Anlässe seien der schon vor 2020 festgestellte Trend, in diesen Ortsteilen Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln sowie die Tatsache, das alte Gebäude abgerissen und die dann freien Grundstücke unter Ausnutzung sämtlicher baurechtlichen Bestimmungen maximal neu überbaut werden.

Diese Entwicklungen halten beide Räte (Neßmersiel und Dornum) „zumindest teilweise für bedenklich“. Durch ein klares Leitbild soll eine Grundlage für die gewünschte bauliche Entwicklung der Ortsteile geschaffen werden. Nach internen Arbeitssitzungen im Orts- und Gemeinderat wurde die Öffentlichkeit informiert und beteiligt. In einer finalen Phase wurde das jetzt vorliegende GEK erstellt. Alle Phasen wurden durch das Büro NWP aus Oldenburg begleitet. Nach Auffassung der Verwaltung liegt mit dem GEK eine gute Grundlage für künftige städtebauliche Planungen vor.

Die Details des Entwicklungskonzeptes erläuterte Diedrich Janssen von NWP: Ausgangspunkt war ein Urteil aus dem Jahr 2017 zum Verhältnis von Dauerwohnen und Ferienwohnen/Zweitwohnungen in Wohngebieten. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hat sich das Ferienwohnen überproportional verselbstständigt. Ziele des GEK seien es daher, den dörflichen Charakter der Ortsteile zu erhalten, das Dauerwohnen künftig stärker zu berücksichtigen, die vorhandenen Ferienwohnungen planungsrechtlich abzusichern und die Bebauungspläne entsprechend zu überarbeiten, erklärte Diedrich Janssen.

Dabei stellte er klar, dass nicht alle Ferienwohnungen nachträglich zu legitimieren seien und das Ferienwohnen künftig nicht in allen Bereichen der Küstenorte möglich sein werde. Je nach Ziel und Nutzung wie Dauerwohnen, Ferienwohnen, eine Mischung aus beidem, Misch- und Gewerbegebieten müsse sektoral unterschieden werden. Um gesetzlich überzählige Ferienwohnungen in Wohngebieten zu erhalten, müssen diese in den Bebauungsplänen als Sondergebiete ausgewiesen werden. Die Gemeinde Dornum habe bereits erste Beschlüsse auf Basis dieses GEK gefasst, erklärte Janssen.

Entsprechend folgten beide Räte der Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmig: Das sektorale Gemeindeentwicklungskonzept für die Orte Neßmersiel und Dornumer-/Westeraccumersiel wird beschlossen. Es ist bei städtebaulichen Planungen entsprechend zu berücksichtigen.