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Ratssitzung in Dornum Keine neuen Flächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde geplant

Klaus Händel
Die Gemeinde Dornum lehnt eine Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung weiterer Sonderbauflächen zur windenergetischen Nutzung aktuell ab.

Die Gemeinde Dornum lehnt eine Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung weiterer Sonderbauflächen zur windenergetischen Nutzung aktuell ab.

Klaus Händel

Dornum/Westeraccum - Um das Thema Windenergie ging es Donnerstagabend in der ersten Sitzung des Gemeinderats Dornum im Jahr 2023 unter Vorsitz von Ernst Sorgenfrei im Vereinsheim Westeraccum. Dafür interessierten sich knapp 30 Einwohner. Hintergrund ist das Anfang Februar vom Bund verabschiedete Wind-an-Land-Gesetz, im Volksmund auch „Habecksches Gesetz“ genannt, das Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie vorsieht.

Einwohner haben viele Fragen an Gemeinde

Wie Bürgerinnen und Bürger anderer Kommunen möchten auch die Dornumer wissen, welche Auswirkungen das für „ihre“ Gemeinde haben könnte. Schon vor dem eigentlichen Tagesordnungspunkt fragte ein Bürger in der ersten Einwohnerfragestunde: „Wie viele Windkraftanlagen stehen heute in der Gemeinde Dornum?“ Eine genaue Antwort konnte die Verwaltung nicht geben. Man einigte sich auf etwa 110 bis 115. Im Jahr 2015 habe der Gemeinderat einen Beschluss zum Thema Windenergienutzung gefasst. „Hat dieser Beschluss noch Gültigkeit?“, lautete die Anschlussfrage. Um welchen Beschluss handele es sich? Das wollte die Verwaltung wissen. „Der Flächennutzungsplan ist eingestellt. Der Beschluss hat also noch Gültigkeit“, sagte Bauamtsleiter Udo Janssen.

Unter Top 11 der Sitzung ging es dann schließlich um Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dornum zur Ausweisung von weiteren Sonderbauflächen für die windenergetische Nutzung. Die Anträge – dabei handelt es sich um Flächen am „Arler Weg“ und im „Westerburer Neuland“ – seien im Bau-, Planungs-, Landschaftspflege- und Umweltausschuss öffentlich sowie im Verwaltungsausschuss (VA) nichtöffentlich ausführlich vorberaten worden, erklärte Bürgermeister Uwe Trännapp. „Es ist vorerst keine Eile geboten.“ Die Ausweisung weiterer Sonderbauflächen für die windenergetische Nutzung soll in der Gemeinde Dornum vorerst nicht erfolgen. Nach fünf Ja-Stimmen für diesen Verwaltungsvorschlag im VA schloss sich der Rat der Gemeinde Dornum diesem Votum einstimmig an.

Die Gemeinde Dornum hat mit der 31. und 37. Flächennutzungsplanänderung rechtswirksam Sonderbauflächen für Windenergienutzung ausgewiesen und mit der 40. Änderung eine Höhenbegrenzung von 200 Meter festgelegt. Die jetzt beantragten Sonderbauflächen liegen nicht alle in den ausgewiesenen Vorrangflächen. Abstände zu Gebäuden oder Straßen seien nicht eingehalten worden. Deshalb könne man die Flächen nicht als Sonderbauflächen für die windenergetische Nutzung ausweisen. „Wollte man die Flächen ausweisen, müsste eine neue Gesamtplanung erfolgen, da die Ausweisung sonst willkürlich erfolgen würde“, heißt es in der Tischvorlage der Verwaltung.

Sonderregelung beim Repowering

Grundsätzlich sei festzuhalten, dass sich durch die aktuellen Änderungen der geopolitischen Situation ein Handlungsbedarf im Bereich der Energiegewinnung durch erneuerbare Energien ergebe. Auch wenn die Gemeinde Dornum ihr Soll in Sachen Windenergienutzung als erfüllt betrachte, könne sie sich nicht der Frage nach weiteren Flächen verschließen. Aktuell rate die Verwaltung jedoch davon ab. Fragen zum Wind-an-Land-Gesetz seien noch ungeklärt.

„Können Anträge zum Bau einzelner Windkraftanlagen gestellt werden?“, lautete demzufolge eine Frage in der Einwohnerfragestunde. „Nach dem Wind-an-Land-Gesetz wäre jeder einzelne Antrag für eine neue Windkraftanlage zu prüfen“, antwortete Bauamtsleiter Udo Janssen. Er gehe davon aus, dass das Windkraft-Soll im Landkreis Aurich erfüllt sei. Mögliche Sonderregelungen könne es aber beim Repowering geben.

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