Friedeburg - Die Energiekrise zeigt manche Begleiterscheinungen, und der Ruf nach einer autarken Versorgung wird immer lauter. „Deshalb wollen wir ermöglichen, dass auch außerhalb des Friedeburger ,Sondergebiets Windkraft‘ kleine Windkraftanlagen errichtet werden können“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Hermann Lohfeld.
Bürgern Windkraftanlage ermöglichen
Deshalb hätten die Sozialdemokraten zu Beginn des Jahres bei der Gemeinde beantragt, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. „Da dies noch einige Monate in Anspruch nimmt, es aber mittlerweile bereits rein rechtlich möglich ist, durch die bundesweite Gesetzesänderung Kleinwindkraftanlagen aufstellen zu dürfen, wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern in Friedeburg gerade in der heutigen Zeit der Energiekrise diese Möglichkeit nicht verwehren“, schreibt Lohfeld in der Antragsbegründung.
Der Friedeburger Verwaltungsausschuss hatte die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im März beschlossen. „Ziel ist es, die bestehende Planung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle im gesamten baurechtlichen Außenbereich zu aktualisieren und gegebenenfalls zu ergänzen“, erläutert Fachbereichsleiter Roland Abels.
Flächenanalyse wird im Jahr 2023 erwartet
Bisher sei in der Gemeinde Friedeburg ein Windpark mit zehn Anlagen in Bentstreek ausgewiesen worden. Abels: „Grundlegend für die rechtssichere Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Potenzialflächenanalyse, in der gegebenenfalls weitere geeignete Flächen für Windenergie im Gemeindegebiet ermittelt werden.“ Dabei sollen auch die sogenannten Kleinwindkraftanlagen bis zu 15 Metern Gesamthöhe thematisiert werden. Die Erstellung der Potenzialflächenanalyse wurde bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben. „Wir rechnen damit, dass das Ergebnis im Laufe des nächsten Jahres vorgestellt werden kann.“
SPD für autarke Energieversorgung
Hans-Hermann Lohfeld und die SPD setzen sich für verfahrensfreie Baumaßnahmen ein. „Neubauten werden nur noch genehmigt, wenn sie über entsprechende Anlagen wie Solarthermie, Photovoltaik oder auch Wärmepumpen verfügen. Neubaugebiete werden bereits ohne Gasleitungen geplant.“ Auch die Windenergie zähle gerade in der Küstenregion zu den Möglichkeiten, die autarke Energieversorgung zu unterstützen. Die frühere SPD/CDU-Landesregierung habe im vergangenen Jahr nicht ohne Grund einen wichtigen Schritt getan und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) zum Anfang dieses Jahres geändert.
Demnach sei die Errichtung von Windenergieanlagen in Gewerbegebieten und im Außenbereich mit bis zu 15 Metern Gesamthöhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung zulässig. „Der Bau derartiger Windkraftanlagen ist also parteiübergreifend gewollt“, betont der Kommunalpolitiker. Eine Verspargelung der Landschaft drohe durch derartige Kleinwindkraftanlagen nicht, „da sie bereits durch die nächsten höheren Bäume vollständig verdeckt werden und somit nicht raumgreifend sind“. Die Anlagen beziehungsweise deren Aufstellung stünden jedoch im gesamten Landkreis jedoch den gemeindlichen Regelungen in den Flächennutzungsplänen entgegen – wie eben auch in der Friedeburg. „Das muss geändert werden“, betont der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Friedeburg - Die Energiekrise zeigt manche Begleiterscheinungen, und der Ruf nach einer autarken Versorgung wird immer lauter. „Deshalb wollen wir ermöglichen, dass auch außerhalb des Friedeburger ,Sondergebiets Windkraft‘ kleine Windkraftanlagen errichtet werden können“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Hermann Lohfeld.
Bürgern Windkraftanlage ermöglichen
Deshalb hätten die Sozialdemokraten zu Beginn des Jahres bei der Gemeinde beantragt, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. „Da dies noch einige Monate in Anspruch nimmt, es aber mittlerweile bereits rein rechtlich möglich ist, durch die bundesweite Gesetzesänderung Kleinwindkraftanlagen aufstellen zu dürfen, wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern in Friedeburg gerade in der heutigen Zeit der Energiekrise diese Möglichkeit nicht verwehren“, schreibt Lohfeld in der Antragsbegründung.
Der Friedeburger Verwaltungsausschuss hatte die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im März beschlossen. „Ziel ist es, die bestehende Planung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle im gesamten baurechtlichen Außenbereich zu aktualisieren und gegebenenfalls zu ergänzen“, erläutert Fachbereichsleiter Roland Abels.
Flächenanalyse wird im Jahr 2023 erwartet
Bisher sei in der Gemeinde Friedeburg ein Windpark mit zehn Anlagen in Bentstreek ausgewiesen worden. Abels: „Grundlegend für die rechtssichere Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Potenzialflächenanalyse, in der gegebenenfalls weitere geeignete Flächen für Windenergie im Gemeindegebiet ermittelt werden.“ Dabei sollen auch die sogenannten Kleinwindkraftanlagen bis zu 15 Metern Gesamthöhe thematisiert werden. Die Erstellung der Potenzialflächenanalyse wurde bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben. „Wir rechnen damit, dass das Ergebnis im Laufe des nächsten Jahres vorgestellt werden kann.“
SPD für autarke Energieversorgung
Hans-Hermann Lohfeld und die SPD setzen sich für verfahrensfreie Baumaßnahmen ein. „Neubauten werden nur noch genehmigt, wenn sie über entsprechende Anlagen wie Solarthermie, Photovoltaik oder auch Wärmepumpen verfügen. Neubaugebiete werden bereits ohne Gasleitungen geplant.“ Auch die Windenergie zähle gerade in der Küstenregion zu den Möglichkeiten, die autarke Energieversorgung zu unterstützen. Die frühere SPD/CDU-Landesregierung habe im vergangenen Jahr nicht ohne Grund einen wichtigen Schritt getan und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) zum Anfang dieses Jahres geändert.
Demnach sei die Errichtung von Windenergieanlagen in Gewerbegebieten und im Außenbereich mit bis zu 15 Metern Gesamthöhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung zulässig. „Der Bau derartiger Windkraftanlagen ist also parteiübergreifend gewollt“, betont der Kommunalpolitiker. Eine Verspargelung der Landschaft drohe durch derartige Kleinwindkraftanlagen nicht, „da sie bereits durch die nächsten höheren Bäume vollständig verdeckt werden und somit nicht raumgreifend sind“. Die Anlagen beziehungsweise deren Aufstellung stünden jedoch im gesamten Landkreis jedoch den gemeindlichen Regelungen in den Flächennutzungsplänen entgegen – wie eben auch in der Friedeburg. „Das muss geändert werden“, betont der SPD-Fraktionsvorsitzende.

