Friesland/Wittmund - Der Schnelltest ist positiv, es bestand Kontakt zu einem Infizierten und es treten Symptome auf – viele Menschen sind unsicher, was in einer solchen Situation zu tun ist. „Wir bekommen unheimlich viele Anrufe“, sagt Jan Bokker, Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes in Wittmund. Die rechtliche Lage sei kompliziert und die Verunsicherung groß. Seit acht Wochen gilt die sogenannte Absonderungsverordnung in Niedersachsen. „Sie ist aber kaum bekannt“, sagt Bokker. Die Verordnung erklärt, wer sich wann und wie lange in Quarantäne zu begeben hat.
Was passiert, wenn ein Schnell- oder Selbsttest positiv ist?
„Wer ein positives Testergebnis hat, ist automatisch Patient“, erklärt Bokker. Im Idealfall ist es dann der Hausarzt, der einen PCR-Test vornimmt. Er ist dazu verpflichtet, sagt Bokker. Alternativ könne aber auch ein Testzentrum wie etwa vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) nach telefonischer Absprache den Abstrich machen. Es dauert zwischen 24 und 48 Stunden, bis das Ergebnis vorliegt. In dieser Zeit sollte sich die Person bereits isolieren. Ist der PCR-Test positiv, wird das Gesundheitsamt informiert. Jetzt geht es um die Kontakte.
Mehr Neuinfektionen bedeuten mehr Infektionsketten und damit Kontaktnachverfolgungen. Inzwischen sind das in den Landkreisen Friesland und Wittmund so viele, dass die Gesundheitsämter das Kontaktieren nicht mehr eigenständig stemmen können. Das bestätigen sowohl Bokker als auch Dr. Silke Sell vom Gesundheitsamt des Landkreises Friesland.
Da auch die zusätzlichen Kräfte der Bundeswehr nicht ausreichten, werde deshalb auf eine neue Art der Kontaktverfolgung gesetzt: Die Infizierte kontaktiert seine Kontakte selbst.
Wie funktioniert die Nachverfolgung durch den Bürger?
In Friesland erhält jeder Infizierte, der sogenannte Indexpatient, eine Excel-Tabelle, in die er seine Kontakte einträgt. Die Tabelle geht zur Datenvollständigkeit ans Gesundheitsamt. Die Kontakte zu informieren, ist jedoch Aufgabe des Indexpatienten. Dazu gibt das Gesundheitsamt dem Patienten alle Informationen, die er brauchen könnte. Rechtlich sind die Anweisungen durch den Indexpatienten ebenso bindend als würde das Amt die Kontaktpersonen informieren.
Ähnlich läuft es in Wittmund ab, auch wenn es hier keine Vorlage vom Gesundheitsamt gibt. „Dem Gesundheitsamt eine Liste mit Kontaktdaten zu schicken, gehört zu den Pflichten eines Infizierten“, sagt Bokker. Auch wenn Geimpfte als Kontaktpersonen nicht mehr in eine Quarantäne gehen müssen, sind sie dazu angehalten, sich genau zu beobachten und eigenständig Konsequenzen zu ziehen. „Nicht nur Impfen ist ein solidarischer Akt“, sagt Dr. Silke Sell. „Wir sind als Gesellschaft voneinander abhängig und dazu gehört in dieser Zeit auch, als Kontaktperson eigenverantwortlich Konsequenzen zu ziehen und sein Verhalten anzupassen.“ Tägliches Testen bringe viel, davon sind auch Jan Bokker und Hans-Günther Kirchhoff, Geschäftsführer des DRK Wittmund, überzeugt.
Wie bewerten die Gesundheitsämter die Situation?
Als ideale Lösung sieht Sell die Nachverfolgung durch die Bürger nicht. „Es ist keine Situation, die wir uns wünschen. Es wäre besser, wenn wir die Infektionsketten eigenständig nachverfolgen könnten. Fakt ist aber: Das können wir nicht.“ Dass Geimpfte und Genesene zudem nicht in Quarantäne müssen, sehen auch Jan Bokker und Hans-Günther Kirchhoff kritisch. So sei aber nun mal die Rechtslage. Keine Quarantäne solle ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen. „Das ist eine politische Entscheidung. Die Bundesregierung möchte weniger Arbeit bei den Gesundheitsämtern haben und nimmt das Risiko durch geimpfte Kontaktpersonen in Kauf“, sagt Bokker.
Kann man so viel Eigenverantwortung den Bürgern zumuten?
Dr. Sell sieht es als legitim an, den Bürger nicht nur mit mehr Eigenverantwortung zu beauftragen, sondern ihm diese auch zuzutrauen. „Anderthalb Jahre Pandemie bedeuten auch anderthalb Jahre Informationen. Mittlerweile sollte jeder gemerkt haben, dass es an jedem einzelnen liegt.“ Vor allem, da man nun davon ausgehe, dass das Virus bleiben wird. „Das wissen wir mittlerweile sicher. Nur unter welchen Bedingungen – das ist noch nicht klar. Inwiefern verändert sich das Virus? Wird der Impfstoff bei Mutanten wirken? Es gibt so viele Unwägbarkeiten, auf die wir uns nicht vorbereiten können. Dennoch ist es wichtig, dass wir lernen, damit umzugehen, nicht nur Ärzte, Politik und Gesundheitsämter, sondern jeder Bürger.“
Kirchhoff und Bokker ziehen für den Landkreis Wittmund eine positive Bilanz. „Der Durchschnitts-Wittmunder ruft eher bei uns an und fragt nach, als dass er etwas tut, das er vielleicht nicht darf“, sagt Bokker. Es gebe zwar immer wieder Anrufer, die wenig Verständnis für die Anordnungen haben, aber keine Drohungen. „Die meisten halten sich an Regeln“, bestätigt Kirchhoff. Nur etwa drei bis vier Prozent der Menschen im Landkreis, so seine Einschätzung, nähmen die Pandemie nicht ernst.
Was man nach einem Kontakt mit einem Infizierten beachten sollte
Wenn man Kontakt mit einer auf Corona positiv getesteten Person hatte heißt es zunächst: „Ruhig bleiben.“ Das sagt Dr. Silke Sell vom Gesundheitsamt des Landkreises Friesland. Was zu tun ist, ist davon abhängig, ob man geimpft ist oder nicht.
Ungeimpft: Ungeimpfte müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. „Hier gilt der erste Tag nach dem letzten Kontakt zum Infizierten als Tag eins“, erklärt Jan Bokker vom Gesundheitsamt Wittmund. Dies gilt mittlerweile nicht nur, wenn man vom Gesundheitsamt angerufen wird. „Sobald sich jemand der Tatsache bewusst ist, dass er ein Direktkontakt ist, hat er die rechtliche Verpflichtung, sich eigenständig in Quarantäne zu begeben“, betont Dr. Sell. Diese Quarantäne kann jedoch verkürzt werden: durch einen PCR-Test nach fünf Tagen und durch einen POC-Schnelltest im Testzentrum nach sieben Tagen. Die Ergebnisse der Tests müssen – wenn das Gesundheitsamt nicht selbst den Test durchgeführt hat – dorthin übermittelt werden.
Geimpft oder Genesen: „Das ist schonmal gut“, sagt Dr. Sell. So bestehe eine 70-prozentige Chance, nicht auf der Intensivstation zu landen. In Quarantäne müssen Geimpfte und Genesene nicht. Doch auch, wenn von ihnen eine kleinere Gefahr ausgeht, sollten sie sich beobachten. „Es kann vorkommen, dass Geimpfte keine Symptome haben, jedoch infiziert sind“, sagt Dr. Sell. Deswegen rät sie, sich zehn Tage zurückzuhalten. Das bedeutet: eine Maske in der Öffentlichkeit tragen, Veranstaltungen meiden, Abstand halten und sich, wenn möglich, täglich mit einem Schnelltest testen. Auch Jan Bokker stellt fest, „dass viele 2G-Veranstaltungen zu Infektionen führen“. Deshalb wird Kontaktpersonen auch in Wittmund geraten, sich jeden Tag selbst zu testen. Treten Symptome auf, sollte das Gesundheitsamt oder der Hausarzt kontaktiert und sicherheitshalber ein PCR-Test durchgeführt werden.

