Landkreis Wittmund - Als ein Instrument der direkten Bürgerbeteiligung im Landkreis Wittmund hatte die Kreisverwaltung im Jahr 2017 erstmals den Online-Kanal für Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushalts eingerichtet und auf ihrer Internetseite freigeschaltet. „Damit war der Weg für hier lebende Bürgerinnen und Bürger frei, sich im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen mit konkreten Vorschlägen am politischen Prozess zur Verwendung von Steuermitteln im Landkreis zu beteiligen“, begründet der Landkreis. Das Interesse daran war in den vergangenen Jahren aus Sicht der Kreisverwaltung zwar nicht überwältigend, aber „doch sehr erfreulich“.
Das Online-Modul auf der Internetseite des Landkreises wird jährlich im Zuge der Haushaltsberatungen freigeschaltet. Es ist direkt über ein Klickfeld auf der Startseite www.landkreis-wittmund.de zu erreichen. Eine einfache Menüführung erleichtert es, so der Landkreis, direkt über ein paar auszufüllende Formularfelder den Vorschlag einzugeben und an die Kreisverwaltung zu schicken. Für die anstehenden Beratungen zum Haushaltsplan 2025 wird diese Seite ab dem 21. Mai bis zum 31. Juli aktiviert. In der Zeit danach beginnen regelmäßig die hausinternen Vorbereitungen zur Haushaltsplanung 2025 - alle Vorschläge müssen dann vorliegen, damit sie berücksichtigt werden können, heißt es.
Für die kommenden Haushaltsberatungen zum Etat 2025 wird der Kanal ab Dienstag, 21. Mai, wieder geöffnet – bis Ende des Monats Juli, heißt es in einer Mitteilung. „Prominentestes Projekt aus dem Bürgerhaushalt ist der hintere Anbau eines Aufzugs an das historische Kreishaus, der auch für Gehbehinderte und bewegungseingeschränkte Personen einen Zugang in die obere Etage erlaubt.“
So wird mit den Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger verfahren, so der Landkreis: „Die eingehenden Vorschläge aus der Einwohnerschaft werden, wenn sie die originären Kreisthemen betreffen und angenommen worden sind, von den zuständigen Fachdiensten in der Kreisbehörde bearbeitet und als Sitzungsvorlage in den entsprechenden politischen Gremien des Kreistages behandelt“. Die gewählten Abgeordneten haben dann das letzte Wort – „ein bewährtes Verfahren“, findet der Wittmunder Landrat Holger Heymann nach wie vor: „Ich hoffe, dass viele Interessierte sich konstruktiv beteiligen und die Chance annehmen.“
Es ist generell zu beachten, dass die dort geäußerten Vorschläge eigene Aufgaben des Landkreises betreffen müssen und keine von Bund oder Land übertragenen oder gar Aufgaben, welche komplett im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden im Kreisgebiet liegen, heißt es.
