Wittmund - Der Landkreis Wittmund fördert und unterstützt auch in diesem Jahr soziale und gemeinnützige lokale Integrationsprojekte. Projektanträge können ab sofort gestellt werden – darauf weist die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung hin.
Darum geht es: „2019 wurde dafür eine kommunale Richtlinie zur Förderung der Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Neuzugewanderten konzipiert und herausgegeben“, heißt es. 18 lokale Projektträger erhielten in den vergangenen zwei Jahren eine anteilige oder volle Förderung des Landkreises für die Umsetzung ihrer Vorhaben. 2022 wurden neun Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 15.350 Euro bewilligt. 2023 wurden weitere neun Anträge mit circa 16.300 Euro gestellt. Ein Projekt davon wurde zu 100 Prozent gefördert, für acht weitere erfolgte eine anteilige Förderung, schreibt die Kreisverwaltung.
Mitmachen und Förderung
Die Richtlinie ist Anfang des Jahres überarbeitet und im März vom Kreisausschuss einstimmig beschlossen worden. „Ab sofort bieten sich nun aus dem Fördertopf neue Fördermöglichkeiten“, heißt es weiter. Das sind die Bedingungen: Die Projekte sollen unter anderem die gleichberechtigte Teilhabe von Neuzugewanderten und Einheimischen im Landkreis Wittmund am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und helfen, Benachteiligungen abzubauen.
Das Förderprogramm soll das ehrenamtliche Engagement stärken und zu Initiativen im Bereich Integration beitragen. Außerdem werden Einwohnerinnen und Einwohner ermutigt, neue Aufgaben zu übernehmen und sich für Integration zu engagieren. Mitmachen können alle lokalen Vereine, Verbände, Schulen oder Kindergärten, aber auch Ehrenamtliche sowie die kreisangehörigen Gemeinden.
Pro Antrag können 250 bis 2500 Euro beantragt werden. Die Zuwendung wird in einer Höhe von bis zu 50 Prozent der Projekt-Gesamtkosten und bis zu einer Förderhöchstsumme von 2.500 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag – unter Berücksichtigung der Förderhöchstsumme – bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten des Projektes betragen. Dafür gilt aber, dass nachweislich keine oder nur geringfügig Drittmittel akquiriert werden können.
Koordinierungsstelle berät
Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe vom Fachbereich Steuerung und Kreisentwicklung kümmert sich um eine individuelle Beratung. Sie nimmt Anträge entgegen und begleitet die Antragssteller auch bei der Planung der Projekte. Die Koordinierungsstelle steht für Fragen während der Bürostunden unter Tel. 04462/861065 oder per E-Mail an nadja.pfister@lk.wittmund.de zur Verfügung.
Informationen zum Programm und zu den bestehenden Fördermöglichkeiten finden sich auch unter www.landkreis-wittmund.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ – Migration – Projektförderung 2024. Dort können auch die Antragsunterlagen direkt abgerufen werden.
