Langeoog - Neben mehreren Bauanträgen und Bauvoranfragen stand am Dienstagabend das Thema Kleinwindkraftanlagen auf der Tagesordnung des Bauausschusses der Inselgemeinde Langeoog.
Voraussetzung
Durch eine Änderung in der Niedersächsischen Bauordnung benötigt man zum Bau von Windkraftanlagen bis zu 15 Meter Höhe in Gewerbegebieten und im Außenbereichen unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes keine Baugenehmigung mehr. Wer solch eine Anlage errichten möchte, muss aber den Nachweis der Unbedenklichkeit erbringen. Innerorts bleiben sie unzulässig.
Vorbild Borkum
Uwe Garrels (parteilos) befürwortete den Vorschlag der Verwaltung, kein konzentriertes Gebiet im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans auszuweisen. Dezentral regenerativ Strom zu erzeugen sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, auch wenn auf Langeoog wahrscheinlich wenige Standorte in Frage kämen. Auch Bärbel Kraus von den Grünen lobte die Vorlage und regte an, größer zu denken und dem Beispiel Borkums zu folgen. Denn auf Borkum stehen schon zwei Windkraftanlagen auf dem Land. Eines wurde durch die Stadtwerke errichtet und wird von diesen betrieben, das andere ist in privater Hand. Eine dritte Windkraftanlage soll derzeit in Planung sein.
Aber wie geht es nun auf Langeoog weiter? Kraus kündigte einen Antrag der Gruppe Grüne / Recktenwald gemeinsam mit Jan Martin Janssen an, die Aufstellung von ein oder zwei größeren Windkraftanlagen zu prüfen.
