Langeoog - Hat Heike Horn ihr Amt genutzt, um an eine Dienstwohnung zu kommen? Wenn ja, wäre das strafbar? Und was unternimmt die Kommunalaufsicht dagegen? Wir haben untersucht, was bislang bekannt ist.
Das ist geschehen
Der Ort des Geschehens ist Langeoog. Es ist der 12. Dezember 2022. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses treffen sich zu einer Sitzung. Auf dem Tagespunkt steht auch die Vergabe einer Dienstwohnung an der Hafenstraße. Wegen des Datenschutzes der Bewerber finden diese Besprechung und Entscheidung nicht öffentlich statt. Was klar ist: Vier Mitarbeiter der Gemeinde haben sich beworben, und in der Sitzung sollte das Ergebnis verkündet werden. Mit im Ratssaal sitzen: Bürgermeisterin Heike Horn, die Ausschussmitglieder Ines Mühlinghaus, Gerda Spies und Bärbel Kraus sowie eine Protokollantin. Stimmberechtigt sind nur Mühlinghaus und Spies. Und genau diese verkünden an dem Abend, dass eine langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde die Wohnung erhalten soll.
Lesen Sie auch: Hat Heike Horn ihr Amt für den eigenen Vorteil genutzt?
Anonyme Quellen berichten unserer Zeitung, dass sie sogar außerhalb des Saals klar vernommen hätten, dass der Bürgermeisterin diese Entscheidung nicht zusagt. Auch anwesende Ausschussmitglieder sagen später, dass es eine „schwierige Sitzung“ gewesen sei. Anscheinend so schwierig, dass das Ergebnis zurückgezogen und einer anderen Bewerberin die Wohnung zugesprochen wird: Horn selbst. Das Geschehen wurde uns gegenüber von mehreren Quellen bestätigt.
Aufarbeitung des Falles
Die Frage ist: Ist ein solches Ergebnis, das durch das Mitwirken einer der Bewerberinnen innerhalb der Sitzung gefällt wurde, rechtens.
Klar ist: Heike Horn hätte nicht in dem Raum sein dürfen. Damit hat sie gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen, das im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgehalten ist. Diese Tatsache bestreitet Horn selbst auch nicht. Sie sagt, dass ihr dieser Status klar gewesen sei: „Ich habe dem Tagesordnungspunkt beigewohnt, da für mich entscheidend war, dass gemäß Paragraf 41 Absatz 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes trotz Mitwirkung – bei gegebener Sachlage – ein Beschluss rechtskräftig ist.“ Da hat Heike Horn erst einmal recht.
Lesen Sie auch: Hat Heike Horn ihr Amt für den eigenen Vorteil genutzt?
Einfluss der Bürgermeisterin ist egal
Unwirksam wäre ein Beschluss nur, wenn Horn mit abgestimmt und ihre Stimme eine Auswirkung auf der Ergebnis gehabt hätte. Jedoch sind nur Mühlinghaus und Spies stimmberechtigt. Dass das Ergebnis durch die Anwesenheit Horns und ihre Argumentation beeinflusst wurde, ist also egal. Gegen das Mitwirkungsverbot zu verstoßen, zieht laut Gesetz nicht automatisch eine Strafe nach sich. Dennoch gebe es theoretisch Maßnahmen, um rechtswidrige Zustände wieder zu „heilen“, sagt die Kommunalaufsicht. Um nachvollziehen zu können, was genau passiert ist, hat die Aufsicht eine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung, also von Heike Horn, angefordert. Diese sei mittlerweile beim Landkreis eingetroffen, und Horn betont ihrerseits: „Selbstverständlich werden alle notwendigen Unterlagen der Kommunalaufsicht für die Bewertung des Sachverhaltes zur Verfügung gestellt.“
Lesens Sie auch: Die Inselgemeinde Langeoog ist gespalten – ein Kommentar von Pia Miranda
Das Protokoll könnte Aufschluss geben
Eine Unterlage, die dazu beitragen könnte, wäre auch das Protokoll. Jedoch ist fraglich, ob dieses die Geschehnisse reell abbildet. Heike Horn selbst hatte in der Ratssitzung nur wenige Tage später, am 15. Dezember, verkündet, dass es wegen der Personalnot keine Verlaufsprotokolle der Rats- und Ausschusssitzungen mehr gibt, nur noch Ergebnisprotokolle. Das bedeutet, dass Diskussionen oder Argumente sowie Gespräche und Wortbeiträge, die zu dem Ergebnis führten, nicht mehr offiziell aufgeschrieben werden und später nicht nachvollzogen werden können. Ob diese Änderung auch diese Sitzung betrifft, beantwortet Heike Horn auf Nachfrage nicht. Bislang liegt kein Protokoll vor.
Auch die Teilnehmer der Sitzung könnten befragt werden. Eigentlich sind die Mandatsträger zum Stillschweigen über die Sitzung gegenüber Dritten verpflichtet. Gegenüber der Kommunalaufsicht würde man reden, falls man gefragt werde, bestätigen die Mitglieder. Darauf angesprochen, sagt Landkreissprecher Ralf Klöker stellvertretend für die Kommunalaufsicht, dass man nicht vorhabe, die Mitglieder zu befragen. Warum? Weil „das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eine direkte Befragung von Abgeordneten nicht vorsieht.“
Wer wird in die Wohnung einziehen?
So bleibt der Ausgang des Ganzen offen. Zudem gibt es weitere Fragen zu klären: Quellen berichten, dass Horn und ihr Mann schon neue Fenster und Türen für die Dienstwohnung bestellt haben. Bedeutet das, dass die Entscheidung doch schon schlussendlich für rechtens erklärt wurde? Wenn ja, warum wurde bei der Verwaltungsausschusssitzung in der vergangenen Woche erneut über die Dienstwohnung gesprochen? Diese Fragen können nur die Ausschussmitglieder beantworten – und die müssen schweigen.
Anmerkung der Redaktion: Frau Heike Horn, Bürgermeisterin von Langeoog, legt Wert auf die Feststellung, dass nicht sie persönlich eine Bestellung von Türen und Fenstern für die Dienstwohnung ausgelöst hat. Nur die Verwaltung der Insel vergibt und erteilt den Auftrag für solche Arbeiten. Der Ehemann von Frau Horn ist selbstständiger Handwerker und hat einen solchen Auftrag von der Verwaltung erhalten. Danach bleibt die in unserem Bericht aufgestellte Behauptung falsch, dass Frau Horn (gemeinsam mit ihrem Ehemann oder nicht) neue Fenster und Türen für die Dienstwohnung bestellt hat.
