Langeoog/Wittmund - Nun ist es klar: Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn hat aktiv an dem Entscheidungsprozess um eine Dienstwohnung mitgewirkt – obwohl sie als Bewerberin nicht hätte im Raum sein dürfen. Das geht aus dem offiziellen Protokoll der Verwaltungsausschusssitzung hervor.Die Diskussion um die Vergabe hatte hohe Wellen geschlagen, nachdem bekannt wurde, dass der Fall durch die Kommunalaufsicht in Wittmund untersucht wurde und derzeit noch wird.
Das war passiert
Bürgermeisterin Horn hatte im Januar gegenüber der Redaktion angegeben, dass sie um das Mitwirkungsverbot wusste, ihr Anliegen den entscheidenden Personen transparent und dokumentiert darlegen wollte, „um eben den Vorwurf einer undokumentierten Darstellung zu vermeiden“. Dies tat sie laut des Protokolls, das Horn selbst unterschieben hat, auch. Jedoch erst nachdem die Verwaltungsausschussmitglieder verkündet hatten, dass eine andere Bewerberin den Zuschlag erhält. Als Reaktion auf die anderweitige Vergabe steht im Protokoll: „Bürgermeisterin Horn äußert, sie finde diese Entscheidung äußerst despektierlich und absolute Minderschätzung ihrer Person gegenüber.“
Wegen Horns Eingreifen umentschieden
In die Argumentation stiegen Anwesende mit ein, bis sich die stimmberechtigten Ausschussmitglieder umentschieden und für Horn votierten.
Auf den Fall angesprochen, schreibt Horn: „Inhalte einer nicht öffentlichen Sitzung unterliegen dem Datenschutz, daher bin ich leider nicht befugt zu einer Stellungnahme.“ In Schweigen hüllen sich bisher auch die Ratsmitglieder. Bärbel Kraus (Grüne) verweist zudem auf ihre Amtsverschwiegenheitspflicht als Mitglied des Verwaltungsausschusses. Rüdiger Schmidt (Bürgerliste Langeoogers) will sich zu dem Fall ebenfalls nicht äußern. Es gebe Stellen für solche Fälle, die sich die Begebenheiten anschauen, dies wolle er abwarten. Er verweist jedoch darauf, dass es ihn derzeit mehr interessiere, wer das Protokoll der Sitzung an die Presse gegeben hätte. Das interessiert nicht nur Schmidt. Denn nachdem bekannt wurde, dass der Redaktion das Protokoll vorliegt, begannen Diskussionen innerhalb der Langeooger Politik. Die Person solle sich stellen und ihr Amt niederlegen.
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Es stimmt, mit der Weitergabe des Protokolls hat eine Person gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Strafrechtlich verfolgt wird sie deswegen jedoch nicht unbedingt, zudem gilt der Quellenschutz.
