Wittmund - Ein „Judenstern“ mit der Aufschrift „Ungeimpft“ stand am Donnerstag im Mittelpunkt einer Verhandlung des Amtsgerichts in Wittmund.
Laut Anklage hatte ein 53-jähriger Langeooger ein Bild dieses Sterns auf seiner Facebook-Seite gepostet und damit die Impfkampagne der Bundesregierung mit der Verfolgung der Juden im Nationalsozialismus gleichgesetzt. Das Bild sei öffentlich auf dem Profil des Mannes einsehbar gewesen. Dem Langeooger sei die Bedeutung des Sterns bewusst gewesen und er stellte somit die Impfaufforderung der Regierung als Diskriminierung dar, schilderte der Staatsanwalt die Situation.
Widerspruch
Der Langeooger zeigte sich geständig. Er habe das Foto bei Bekannten gesehen und sich nichts dabei gedacht, sagte er. Als ein Freund ihn darauf aufmerksam machte, dass ihm aufgrund des Bildes eine rechte Gesinnung nachgesagt werden könne, habe er es nach nur einem Tag wieder von seinem Profil entfernt. Diese Aussage war jedoch widersprüchlich zu der eines Polizeibeamten der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, der besagtes Foto auch im Juli 2022, also neun Monate später, noch auf dem Profil des Angeklagten entdeckte. „Ich kenn mich mit der Technik nicht so gut aus“, wand der Angeklagte ein.
Für die Staatsanwaltschaft war die Beweislage eindeutig. Durch Screenshots und die Aussage des Polizeibeamten, der in dem Fall ermittelte, sah sie den Tatbestand der Volksverhetzung als gegeben. „Es verharmlost das Leid der Juden, die bestialisch verfolgt wurden“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das sah der Verteidiger des Langeoogers anders. Er verwies auf einen Fall in Osnabrück. Bei ähnlicher Anklage habe das Oberlandesgericht festgestellt, dass durch den „Ungeimpft“-Stern die öffentliche Ruhe nicht gestört werden könne. Der Anwalt beantragte einen Freispruch.
Richter Wöhrmann sah den Tatbestand gegeben und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von 60 Euro. „Damit folge ich wohl eher dem Urteil des Landgerichts in Bayern“, merkte der Richter an.
Die Verhandlung in Wittmund zeigt: Das deutsche Rechtssystem scheint sich nicht einig, wie die „Ungeimpft“-Sterne und andere Vergleiche der Impfkampagne mit dem Holocaust zu bestrafen sind. Der Informationsservice Mediendienst Integration aus Berlin hat dazu im Februar 2022 eine umfangreiche Recherche betrieben. Dafür befragte er Innen- und Justizminister aller Bundesländer, wie sie auf die Symbole regieren.
So urteilten Andere
„Das Oberlandesgericht im Saarland hat die Strafbarkeit eines ,Ungeimpft’-Sterns verneint, das Oberlandesgericht in Bayern hingegen hat eine Gleichsetzung eines ,Judensterns’ mit einem AfD-Logo verurteilt. Auch vor einigen Amtsgerichten hat es Verurteilungen gegeben. Für die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden der Bundesländer gibt es daher einen großen Handlungsspielraum“, schreibt der Mediendienst in einer Veröffentlichung.
Eine Beratung von drei Generalstaatsanwälten in Niedersachsen habe jedoch ergeben, dass das Symbol hier grundsätzlich als strafbar anzusehen ist, heißt es weiter. Insgesamt habe sich jedoch eine klare Tendenz „hin zur Kriminalisierung der ,Ungeimpft’-Sterne“ gezeigt. „In fast allen Bundesländern wird mittlerweile mindestens von einem Anfangsverdacht der Holocaust-Verharmlosung nach Paragraf 130 Abs. 3 StGB ausgegangen“, heißt es in der Veröffentlichung.
