Friedeburg - Das Schicksal des Wolfsrüden GW2888m aus dem Friedeburger Rudel könnte sich noch einmal wenden. Denn der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 4. November Beschwerde gegen die Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.

Das teilte ein Sprecher des Oldenburger Gerichtes, Karl-Heinz Ahrens, auf Nachfrage mit. „Der NLWKN ist eine Instanz höher gegangen. Mit der Beschwerde möchte der NLWKN erreichen, dass die Abschussgenehmigung wieder vollziehbar ist“, erklärt Ahrens.

Das Oldenburger Gericht hatte zuletzt den Eilantrag des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ aus Wolfsburg gegen die Abschussgenehmigung des Friedeburger Wolfs zugelassen. Demnach darf der Wolf mit der Nummer GW2888m bis zu einem endgültigen Beschluss nicht entnommen werden. Zuvor hatte der NLWKN wegen wiederholter Risse durch den Wolf GW2888m am 14. September eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes in den Kreisen Friesland und Wittmund erlassen. Der Rüde hat seit April nachweislich acht Rinder gerissen – sechs im Landkreis Wittmund und zwei im Landkreis Friesland.

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„Die Beschwerde ist eingegangen. Sie ist aber noch nicht begründet worden“, teilte auch Harald Kramer, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg mit. Bis zum 28. November habe das Land Niedersachsen, in diesem Fall der NLWKN, noch Zeit, die eingereichte Beschwerde zu begründen. Das Land Niedersachsen hat sich auf schriftliche Nachfrage unserer Zeitung noch nicht zu dem Thema geäußert.

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Katrin von Harten-Wübbena
Katrin von Harten-Wübbena Redaktion Wittmund