Oldenburg/Aurich - Mit einem Vergleich ist ein baurechtliches Großverfahren mit einem Streitwert von etwa 16 Mio. Euro zwischen einem lateinamerikanischen Windparkbetreiber und Enercon beendet worden. Die Einzelheiten des Vergleichs nennt die Pressestelle des Oberlandesgerichtes (OLG) in Oldenburg nicht.
Vertrauliche Angaben
Auf Nachfrage bei Enercon gibt auch Pressesprecher Felix Rehwald nicht mehr Informationen zum Sachverhalt. „Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung muss ich Sie auf den Inhalt der Pressemitteilung des OLG verweisen“, schreibt Rehwald. Denn: „Die Parteien haben eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine weiteren Details nennen.“
Aus der Pressemitteilung des Gerichtes ergibt sich, dass die Einigung über eine Mediation stattfand. Und auch einige Details werden bekannt: „Ein Unternehmenskonsortium mit Interessen in Mittelamerika verband sich im Jahr 2007 vertraglich mit einer Konzerngesellschaft der Enercon-Gruppe, um einen der windstärksten Windparks der Welt in Lateinamerika zu errichten, zu betreiben und zu warten“, schreibt das OLG.
Doch dann ist anscheinend eine Seite nicht zufrieden gewesen, denn „nach Einleitung zweier ICC-Schiedsgerichtsverfahren erhob der Windparkbetreiber gegen drei Konzerngesellschaften der ENERCON-Gruppe Klage vor dem Landgericht Aurich.“
Nachdem laut OLG das Landgericht einen Beweisbeschluss erlassen hatte, gelangte das Verfahren in der Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht Oldenburg. Dort soll den Parteien der Vorschlag gemacht worden sein, eine Verhandlung in der Mediationsabteilung, der sogenannten Güterichterabteilung, durchzuführen, um ihren Streit insgesamt beizulegen. Zu zwei vollen Verhandlungstagen, die auf englischer Sprache abgehalten worden sind, reisten nicht nur Mitarbeiter von Enercon, sondern auch eine Delegation des lateinamerikanischen Betreibers nach Oldenburg.
Eine Menge Geld gespart
„Mit Unterstützung der Rechtsanwälte sowie der Güterichter beendeten die Parteien den Rechtsstreit schließlich erfolgreich durch einen umfassenden Vergleich, der unter anderem auch die zukünftige Versorgung des Windparkbetreibers mit Ersatzteilen regelte“, teilte das Gericht zudem mit. Am Ende verweist die Pressestelle darauf, dass beiden Parteien durch die Mediation „erhebliche Gerichtskosten“ erspart geblieben seien. Denn die Kosten des Beschwerdeverfahrens inklusive der Mediation beliefen sich lediglich auf 60 Euro.
