Wittmund - Wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel sitzt ein 52-jähriger Wittmunder gemeinsam mit einem 32-jährigen Auricher und einer ebenfalls aus Aurich stammenden 45-jährigen Frau auf der Anklagebank des Landgerichts Aurich. Zumindest für den Wittmunder sieht es nach derzeitigem Stand so aus, als ob er mit einem Freispruch rechnen dürfte.
Dem Wittmunder wird zur Last gelegt, dass er einem früheren Angeklagten, dessen Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, rund 4,5 Kilo Amphetamin und Streckmittel sowie weitere Drogenutensilien geliefert haben soll. Der Wittmunder bestreitet das.
Am besagten Tag sei er zwar bei dem Mann gewesen, aber nur um dessen Kindern ein Geburtstagsgeschenk zu bringen. Mit Drogen habe er rein gar nichts am Hut, hatte der Wittmunder in seiner Einlassung beteuert.
Überwachungskamera
Seine Angaben wurden am zweiten Prozesstag in gleich zweifacher Hinsicht untermauert. Zum einen hatte der vermeintliche Drogenempfänger eine Überwachungskamera an seinem Haus installiert. Man sah den Wittmunder mit einem Päckchen unterm Arm vor der Haustür stehen. Es war aber nichts davon zu sehen, dass er später zu seinem Auto ging und die Drogen aus dem Kofferraum holte und ablieferte.
Die Sache war dann endgültig vom Tisch, als der angebliche Drogenempfänger auf dem Zeugenstuhl Platz nahm. Richter Björn Raap kam nicht weit, als er den Zeugen zu seiner Bekanntschaft mit dem Wittmunder befragen wollte. „Ich möchte das gerne abkürzen“, kündigte der Zeuge an. „Was ich damals ausgesagt habe, entspricht nicht der Wahrheit. Ich war eifersüchtig. Ich habe mir wegen des Drogenkonsums auch was im Kopf zusammengebraut.“
Falsche Aufklärungshilfe
Nachdem er selbst wegen Drogenhandels festgenommen worden war, hatte der Zeuge seinerzeit umfangreich bei der Polizei ausgesagt. Mit dieser Aufklärungshilfe wollte er sich für sein eigenes Verfahren eine bessere Ausgangsposition mit Aussicht auf ein milderes Urteil verschaffen. Dabei hatte er auch behauptet, dass ihm der Wittmunder das Amphetamin geliefert habe. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, bekannte der Zeuge. Tatsächlich habe er die Drogen vom Kopf der Bande erhalten.
Dass Eifersucht eine Rolle bei der Falschbezichtigung gespielt haben könnte, hatte schon der 52-jährige Wittmunder vermutet. Er verstand sich gut mit der Ehefrau des Zeugen und stand ihr in manch schwieriger Situation zur Seite. Es sei aber ein rein freundschaftliches Verhältnis gewesen, hatten der Wittmunder und auch die Ehefrau des Zeugen übereinstimmend bestätigt.
Den letzten Zweifel räumte schließlich noch der ehemalige Bandenchef aus. Den Angeklagten habe er noch nie gesehen, bekundete der 34-Jährige im Zeugenstand. „Ich habe mich schon gefragt, wer das ist“, sagte er dem Gericht.
Idee beim Renovieren
Er nahm auch den Bruder seiner Lebensgefährtin etwas aus der Schusslinie. Der Zeuge bestätigte, dass er dem 32-jährigen Angeklagten eine Wohnung vermittelt habe, die aber nicht bewohnbar war. „Beim Renovieren kam mir die Idee, dass ich dort Drogen lagern könnte“, so der Zeuge. Deshalb habe er den Angeklagten für die Dauer der Renovierung in seiner Wohnung untergebracht, den Bruder seiner Freundin von den Renovierungsarbeiten ausgeschlossen und die Schlüsselgewalt an sich genommen. Insbesondere für das Badezimmer, in dem er die Drogen deponiert und den Raum anschließend verschlossen habe, habe es keinen Zweitschlüssel gegeben. „Ich habe sichergestellt, dass er davon nichts wusste und nichts mitkriegt“, versicherte der Zeuge. Dem 32-jährigen Auricher wird hingegen vorgeworfen, seine Wohnung als Bunkerwohnung zur Verfügung gestellt zu haben.
Der Prozess wird fortgesetzt.
