Langeoog - Wohnungseigentümer, die ihren zweiten Wohnsitz auf Langeoog haben, werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn in der jüngsten Sitzung des Inselrates wurde ein neuer Hebesatz für die geänderte Zweitwohnsitzsteuer beschlossen.
Was ist ein Hebesatz?
Wer nun den Text nicht weiterlesen würde, weil bei den Worten Hebesatz und Zweitwohnsteuer Fragezeichen erscheinen, hier eine kurze Erklärung: Ausschlaggebend für die Höhe des verlangten Steuersatzes ist die Lage der Wohnung, berichtet das Internetportal Steuerklassen.com. „Meist werden zwischen 5 und 20 Prozent der Nettokaltmiete gefordert. Im Augenblick liegt die Zweitwohnsitzsteuer im bundesweiten Durchschnitt bei etwa 10 Prozent.“
Auf Langeoog betrug er für Zweitwohnungsinhaber bisher 15 Prozent, der Rat legte ihn nun auf 11,25 Prozent fest. Theoretisch müsste das bedeuten, dass die Steuern weniger werden. Praktisch sieht es jedoch anders aus. Denn die Zweitwohnsitzsteuer orientierte sich an der ortsüblichen Dauermiete. Dies wurde kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für die Gemeinde Baltrum als unzulässig erklärt und entschieden, dass sich die Zweitwohnsitzsteuer am durchschnittlichen Mietpreis, den Feriengäste für das Domizil zahlen (würden), orientieren muss.
Verdreifachung möglich
Langeoog nahm das Urteil zum Anlass, den eigenen Mietwohnspiegel zu ändern. Die Hebesätze wurden nun vom Rat angepasst. Wenn das nicht passiert und er bei 15 Prozent geblieben wäre, hätte das jedoch zu einer Verdreifachung der Steuer geführt. Dies wurde von den Ratsleuten jedoch als zu hoch erachtet. Dass der Hebesatz so niedrig angesetzt wird, dass sich für Zweitwohnbesitzer nichts verändert, wollte der Inselrat aber auch nicht. „11,25 Prozent sind angemessen“, stellte Michael Recktenwald klar. Von der Erhöhung seien etwa 780 Zweitwohnungsbesitzer betroffen, die dann durchschnittlich 1000 Euro mehr zahlen müssten – durchschnittlich etwa doppelt so viel wie jetzt.
Solidaritätsbeitrag
Auch Uwe Garrels teilte mit, dass er die Erhöhung richtig findet: „Der Markt kreiert keinen Dauerwohnraum, also ist das eine Aufgabe der Kommune.“ Dahingehend müssten alle Steuerzahler oder Grund- und Wohnungseigentümer zur Finanzierung von Dauerwohnraum beitragen. „Die Menschen, die hier ihren Zweitwohnsitz haben und auf der Insel die schönsten Tage Ihres Lebens genießen, können dies auch nur deswegen, weil andere hier arbeiten und die dafür erforderliche Infrastruktur erhalten.“ Es lege also auch im Interesse der Zweitwohnungsbesitzer, dass sie mit ihren höheren Steuerabgaben dazu beitragen, dass dies so bleibe. Garrels: „Das sollte ihnen dieser kommunale Solidaritätsbeitrag wert sein.“ In dem Zusammenhang sprach sich Garrels dafür aus, den Hebesatz von 15 Prozent auf nur 13 Prozent zu senken. Schlussendlich bliebt die Ratsmehrheit jedoch bei den 11,25 Prozent und beschloss die Steuererhöhung.
