Wittmund/Esens - Die Landjugendparty in der Kartoffelhalle in Carolinensiel ist eine Tradition der Landjugend Harle-Marsch. Vergangenes Jahr solle sie nach erstmals seit Pandemiebeginn wieder in gewohnter Form stattfinden. Doch die Planung war für den Vorsitzenden Maurice Breuninger alles andere als einfach. Der Grund: eine Änderung in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung. Hinter diesem sperrigen Begriff versteckten sich auch Vorgaben für Scheunenfeten. Bis Januar 2022 war es unkompliziert, ein Gebäude wie eine Scheune oder Halle für eine Veranstaltung zu nutzen. Doch damit ist Schluss, der entsprechende Paragraf ist gestrichen.
Das hat auch Maurice Breuninger zu spüren bekommen. Um die Landjugendparty genehmigt zu bekommen, musste er einen Bauantrag an den Landkreis Friesland stellen. Denn für den einen Abend nutzt er das Gebäude um. „Ich war der erste, der sich mit so etwas an den Landkreis gewandt hat. Die wussten auch erstmal nicht genau, wie das geht“, erzählt Breuninger. Er selbst stand vor der Verzweiflung. Denn für den Bauantrag brauchte er ein Architektenbüro, das den Bauantrag begleitet und dafür einsteht. „So etwas kann gleich mehrere Tausend Euro kosten.“
Haupteinnahmeqelle
Dabei sind solche Feiern die Haupteinnahmequelle für die Landjugend. Das Catering übernimmt eine Firma, die Landjugend macht allein über die Eintrittsgelder Umsatz. „Und man weiß vorher nie, wie viele kommen. Letztes Jahr hatten wir Glück, nach Corona wollten alle wieder feiern“, sagt der Landjugend-Vorsitzende. Die Vorbereitung war langwierig – und aufwendig. „Es mussten Pläne vom Gebäude angefertigt werden, wo genau welcher Getränkewagen steht. Wir haben zwei Ortsbegehungen mit dem Architektenbüro und dem Landkreis gemacht“, erzählt Breuninger. All das neben dem Beruf zu klären, sei schwierig. Und es wurde knapp: „Ich habe die Genehmigung einen Tag vor der Feier bekommen.“
Für die Fete in diesem Jahr geht nun alles von vorne los. Es sei zwar auch möglich, den Bauantrag gleich für mehrere Jahre zu stellen. „Aber das kostet mehr, und es ist noch unsicher, ob das nicht alles wieder rückgängig gemacht wird.“ Maurice Breuninger ist froh, dass es nur eine Party im Jahr betrifft. Die anderen Veranstaltungen der Landjugend Harle-Marsch sind entweder kleiner – die Genehmigungspflicht gilt ab 200 Personen – oder sind in Gebäuden wie der Residenz in Wittmund.
Harlingerland-Esens
Von den Problemen des Nachbarvereins hatte auch die Landjugend Harlingerland-Esens gehört, wie Anna Ahlers aus dem dortigen Vorstand erzählt. Selbst habe man lediglich bei der Planung die neuen Hürden bemerkt. Veranstaltungen, die die Landjugend Harlingerland-Esens bislang organisiert hat, seien aber klein genug gewesen, dass die neue Regelung noch keine Probleme gemacht hat.
