Wittmund/Aurich - Etwas unübersichtlich ist die Lage in einem Prozess gegen einen 43-jährigen Wittmunder vor dem Landgericht Aurich.
In einer Anklage wird ihm zur Last gelegt, ab dem Sommer 2019 ein Jahr lang mit Marihuana, Amphetamin, Ecstasy und Kokain gehandelt zu haben. Eine 37-jährige mitangeklagte Wittmunderin, soll dabei Beihilfe geleistet haben, indem sie die zum Verkauf anstehenden Drogen für den Angeklagten in ihrer Wohnung aufbewahrte.
Zudem wird dem 43-Jährigen Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden waffenähnliche Gegenstände wie eine Art Totschläger und ein Teleskopschlagstock, aber auch eine Pistolen- und zwei Kleinkaliberpatronen sichergestellt.
Zweite Anklage im vergangenen Jahr
Der Wittmunder soll den Drogenverkauf betrieben haben, um seine eigene Sucht nach harten Drogen finanzieren und befriedigen zu können.
Eine zweite Anklage, die ebenfalls unter der Überschrift „Beschaffungskriminalität“ stehen könnte, wurde bereits im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht Wittmund verhandelt. In diesem Fall wird der Wittmunder des Diebstahls, der Anstiftung zum Diebstahl sowie Hehlerei beschuldigt. Im Herbst 2019 soll er zum Teil selbst in Einzelhandelsgeschäften beispielsweise größere Mengen Zigaretten gestohlen haben, um sie weiterzuverkaufen.
Bekannten beauftragt, Diebstähle zu begehen
Möglicherweise weil er dabei erwischt worden war, aber dennoch entkommen konnte, soll er einen Bekannten beauftragt haben, für ihn die Diebstähle zu begehen. Der Bekannte soll diese Aufträge erfüllt und sich nicht nur mit Zigaretten begnügt haben. Auf der Beuteliste der Staatsanwaltschaft stehen auch Werkzeug und Gartengeräte, die der 43-Jährige wiederum an einen Abnehmer veräußert haben soll. Der Handlanger wurde laut Anklage mit Drogen für die Diebstähle entlohnt.
Das Amtsgericht Wittmund hatte den erheblich vorbestraften Angeklagten für die insgesamt sieben Taten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Negativ fiel dabei insbesondere ins Gewicht, dass der Wittmunder nur einen Monat vor der ersten Diebstahlstat wegen anderer Delikte verurteilt worden war. Gegen das Urteil legte der Wittmunder Berufung ein. Dieses Berufungsverfahren wurde vom Landgericht mit dem Verfahren wegen Drogenhandels verbunden.
Anwalt hofft auf schnelle Entziehungstherapie
Die Angeklagten wollten sich zum Prozessauftakt noch nicht zu den Anklagevorwürfen äußern. Der Verteidiger des 43-Jährigen regte an, ein Verständigungsgespräch zu führen. Dem Anwalt schwebt eine Gesamtstrafe vor, die es dem Mandanten ermöglicht, sofort von dem Gefängnis in eine Entziehungstherapie zu wechseln. Derzeit sitzt der Wittmunder wegen anderer Verurteilungen in Strafhaft. Die Vorsitzende Iris Schmagt wies aber darauf hin, dass eine Verständigung aus formaljuristischen Gründen kaum möglich sein dürfte.
Der Prozess wird fortgesetzt