Wittmund - Vor gut einer Woche bemerkte Landwirt Jan Wilken, dass eine kleine Herde von Kuhkälbern, die auf Grünländereien in der Nähe seiner Hofstelle bei Müggenkrug weidete, sich ungewöhnlich verhielt.
Die Tiere waren sehr unruhig und hatten ihren ursprünglichen Standort verlassen. „Am Nachmittag habe ich mir dann das Gelände und die Tiere, die jetzt fast ein dreiviertel Jahr alt sind, genau angesehen. Weidezäune waren zerstört und einige Kälber waren vom Draht verletzt, den sie wohl in Panik durchbrochen hatte – und dann der schreckliche Fund. Ein Kalb von sicher 200 Kilogramm Gewicht lag verendet in der Weide“, so Wilken.
Wolfsberater eingeschaltet
Nach einem Anruf bei einem fachkundigen Jäger wurden die für Nutztierschäden vorgeschriebenen Schritte eingeleitet. Da der für Ostfriesland zuständige Fachmann der Landwirtschaftskammer im Urlaub war, wurde sein Stellvertreter informiert, der wenige Stunden nach dem Auffinden des Tieres vor Ort war. Der Berater arbeitete über eine App auf dem Smartphone eine spezielle Checkliste ab: Die Situation des Fundortes, die Lage und die Verletzungen des Tieres, die aufgefressenen Bestandteile und einiges mehr wurden aufgenommen. Begleitend erfolgte eine Fotodokumentation. Zum Schluss wurden an Stellen, wo mit Speichel des Raubtieres zu rechnen ist, Proben genommen. Im Labor ist es möglich, die DNA zu isolieren. Es wird bestimmt, ob ein Hund, Luchs oder Wolf der Täter war. Die Auswertung der aufgenommen Daten und die genetischen Untersuchungen dauern ein paar Tage.
Schadengeltend machen
„Genau nach einer Woche bekam ich ein Schreiben von der Landwirtschaftskammer, dass mein Kalb von einem Wolf getötet und angefressen wurde. Damit ist das amtlich belegt, und ich bin berechtigt einen Antrag auf Schadensersatz zu stellen“, berichtet Jan Wilken. Eine finanzielle Entschädigung für das Tier würde die ganze Situation aber nicht heilen. Er erwähnt die Qualen, die Kalb ausgestanden haben muss, bis es verblutete.
Wildkamera wird eingesetzt
Auch die Wirkung dieser Attacke auf den gesamten Viehbestand sei nicht zu unterschätzen, so Wilken. Die betroffene kleine Kälberherde habe er jetzt nur noch im Stall. Die aus vielerlei Sicht bessere Weidehaltung wäre bei Wolfspräsenz nicht mehr möglich.
Jagdpächter Jens Ihnen, der Wilken mit Wildkamera und Infrarotgerät unterstützt hat, hofft, dass die Nutztierattacke sich nicht wiederholt.
Wenn es zu größeren Schäden bei Nutztieren kommt, kann der Wolf zum Abschuss freigegeben werden. „Aber das ist ein längerer Verwaltungsvorgang. Eine spontane Hilfe der Jäger für betroffene Tierhalter ist rechtlich nicht möglich“, erklärt der Jagdausübungsberechtigte.
Wenig Trost für Landwirt Jan Wilken, der jetzt mit seinen Sorgen weiterleben muss, die eine oder andere Wolfsschutzmaßnahme treffen, und vor allem hoffen wird, dass der Räuber nicht wiederkommt.
Was dazu wichtig ist:
Vor etwa 15 Jahren gab es erste Sichtungen von Wölfen in Niedersachsen. Seitdem hat sich die Tierart durch Einwanderung und Vermehrung verbreitet. In fast allen Landesteilen sind Wölfe gesehen worden, in manchen sind sie heimisch. Nach Angaben des Portals www.wolfsmonitoring.com ist aktueller Stand in Niedersachsen 39 Wolfsrudel und vier residente Einzelwölfe.
Wölfe ernähren sich überwiegend von Rehen, Rot- und Damwild, jungen Wildschweinen und kleinen Wirbeltieren. Bevorzugt erbeuten sie kranke und schwache Wildtiere.
Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz in Europa. Gleichzeitig kommt es dadurch zu Konflikten, insbesondere dort wo Wölfe Weidetiere töten. Die Präsenz des großen Raubtieres schürt auch weitere Unsicherheiten und Ängste. In Politik und Gesellschaft wird das Wolfsthema sehr kontrovers diskutiert und behandelt. Von absolutem Schutz bis zu scharfer Regulierung des Bestandes herrschen die Ansichten.
Mit größer werdenden Wolfsbeständen kommt es zu mehr Rissen von Weidetieren. Die Forderung, eine Bejagung der Wölfe zuzulassen, wurde in letzter Zeit größer. Im Mai 2022 ist der Wolf ins niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen worden. Nach Äußerungen von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) sollen Wölfe über das Jagdgesetz eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Die Jagd auf Wölfe sei somit nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Dies wäre eine gute Handlungsgrundlage für artenschutz- und tierschutzkonforme Entnahmen von sogenannten „Problemwölfen“.
Zum Thema Wolf gibt es Informationen auf dem Wolfsportal im Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de
Die Dokumentation und Bearbeitung von Nutztierschäden wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) übernommen. Besteht Wolfsverdacht beim Fund eines toten Nutztieres, ist mehr über die Website zu erfahren.
