Wittmund - „Kaum freie Mietwohnungen auf der einen und leerstehende Wohnhäuser auf der anderen Seite passen nicht zusammen. Aus diesem Grund fordern wir eine Verdoppelung der Zweitwohnungssteuer“, erklärt Birgit Becker in einer Pressemitteilung der CDU. Mehrere Mitglieder der CDU-Ratsfraktion seien bereits darauf angesprochen worden, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum in der Kreisstadt gebe, erklärt Becker weiter. Insbesondere für junge Familien sei die Situation äußerst schwierig. Es stünden so gut wie keine geeigneten Wohnungen zur Verfügung. Mit einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer soll dem laut CDU entgegengewirkt werden.
Steuerpflicht seit 1988
Eine Zweitwohnungssteuer gibt es in der Stadt Wittmund seit 1988. „Derzeit ist die gesetzliche Grundlage die vom Rat der Stadt Wittmund beschlossene Zweitwohnungssteuersatzung vom 17. Dezember 2019“, erklärt Matthias Onken, Leiter des Fachbereichs Finanzen bei der Stadt Wittmund, auf Nachfrage. Laut Onken setzt sich die Steuer aus verschiedenen Komponenten wie etwa Wohnfläche, Mietwert, Preissteigerungsindex, Verfügbarkeitsgrad und Steuersatz zusammen. Aber auch Faktoren wie Alter des zweitwohnungssteuerpflichtigen Objektes, seine Lage und Ausstattung würden bei der Berechnung eine Rolle spielen.
In der Pressemitteilung der CDU heißt es weiter: „Zugleich habe der Bestand an Zweitwohnungen insbesondere in den letzten drei bis fünf Jahren nach Meinung von Carsten Holzke weiter zugenommen. Viele von diesen würden übers Jahr gesehen häufiger leer stehen. Insbesondere in den dunklen Monaten sei dieses zu beobachten. Beides passe nicht zusammen.“ Vor diesem Hintergrund sei der aktuelle Hebesatz laut CDU Wittmund zu niedrig, er müsse angepasst werden. „Mit der für nächstes Jahr anstehenden Neufestsetzung des Hebesatzes sei das der richtige Zeitpunkt“, schreibt die CDU dazu.
Das lasse sich mit Zahlen, die der Stadt Wittmund vorlegen, so nicht belegen. „Der Bestand an steuerpflichtigen Zweitwohnungen hat in den letzten drei bis fünf Jahren nicht überdurchschnittlich zugenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Stieg die Anzahl im Durchschnitt der letzten zehn bis 15 Jahre noch um 3,65 Prozent, lag der durchschnittliche Zuwachs der letzten fünf Jahre nur bei 1,76 Prozent.“
Viel touristischer Wohnraum
Die Stadt Wittmund geht nicht davon aus, dass eine Verdopplung des Steuersatzes zu einer Verbesserung der Wohnsituation junger Familien beitragen wird. „Bei den steuerpflichtigen Zweitwohnungen handelt es sich nur zu etwa zehn Prozent um Wohneinheiten, die für Familienwohnraum möglicherweise infrage kämen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Wohneinheiten, die der Touristik dienen, um berufsbedingte Wohneinheiten oder auch um Wohneigentum, das von zukünftigen Bürgern der Stadt Wittmund bereits vor Beginn des Renteneintritts erworben, saniert und genutzt wird“, erklärt Onken.
