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Gastronomie und Einzelhandel Langeoog beschreitet Sonderweg

Klaus Kremer

Langeoog - Auf Langeoog können Gastronomen und Einzelhändler in der Fußgängerzone in dieser Saison zusätzliche Flächen vor dem eigenen Betrieb für die Bewirtung und Versorgung der Inselgäste nutzen. Fußwegbereiche können dafür täglich zwischen 17 und und 22 Uhr grundsätzlich dazu genutzt werden.

Grundlage für diesen Sonderweg, der helfen soll, corona-bedingte Verluste auszugleichen, ist eine Eilentscheidung des Langeooger Rates, auf deren Basis am 16. Juni eine verkehrsbehördliche Genehmigung des Landkreises erteilt wurde. Olaf Sommer (Bündnis 90/Die Grünen) hatte den Antrag der Ortsgruppe im Rat eingebracht.

Fahrradverbot wird ausgeweitet

Bis zum Ende der Herbstferien wird hierzu das Fahrradverbot in der Fußgängerzone ausgeweitet auf die Zeit von 10 bis 22 Uhr, der Ausflugsverkehr im Kutschbetrieb bleibt davon unberührt.

Die Erweiterung der Sondernutzungsflächen kann ab sofort im Ordnungsamt der Inselgemeinde beantragt werden. Zusätzliche Tische und Stühle oder Warenauslagen dürfen aber nur innerhalb der vorgegebenen Zeit aufgebaut werden und sind nach 22 Uhr unverzüglich wieder zu räumen. Die behördlichen Vorgaben wie Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind entsprechend zu beachten. Zufahrten zu rückwärtigen Gebäuden und Rettungswege sind freizuhalten.

Die Gebühren für die zusätzlichen Sondernutzungsflächen werden um 50 Prozent zum sonst üblichen Satz ermäßigt.

Lesen Sie außerdem: Inseln regeln Zugang für Tagesgäste

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