Langeoog - In einer Ratssitzung der Gemeinde Langeoog ging es erneut um die Varianten für die Nutzung des Kur- und Wellnesscenters (KWC) sowie des Hauses der Insel (HDI).
Es gibt bislang vier Varianten, in einem späteren Schritt soll es auch eine Bürgerbefragung geben. Eine Mehrheitsgruppe von sieben Ratsmitgliedern favorisiert den Vorschlag, dass das Rathaus ins Kurviertel zieht. Im Obergeschoss des KWC sowie auf dem Dach beider Gebäude sollen demnach Ferienwohnungen entstehen. Diese Wohnungen könnten entweder durch einen Investor gebaut und vermarktet werden oder durch die Gemeinde selbst. Zu diesem Thema hat es inzwischen mehrere rechtliche Einschätzungen gegeben, unter anderem durch das Innenministerium sowie die Kommunalaufsicht und zuletzt durch die Verwaltung beauftragte Kommunalrechtler.
Kommunalwirtschaftsrechtlich nicht zulässig
Sie kommen zu dem Schluss, dass die Errichtung und Vermarktung von Ferienwohnungen weder direkt durch die Gemeinde noch durch den Tourismus-Service oder eine zu gründende Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft kommunalwirtschaftsrechtlich zulässig sei. Hierfür fehle es an einem ausreichenden öffentlichen Zweck, der nach Erachten der Kanzlei durch die Verwendung der Mittel für die Instandsetzung der Kureinrichtungen zu verwenden nicht gegeben sei.
Jan Martin Janssen (Union für Langeoog), der der Mehrheitsgruppe angehört, sieht das anders. Denn ein Fachanwalt habe eine Möglichkeit aufgezeigt, die es auszuloten gelte, um die bestmögliche Lösung für Langeoog zu erzielen. Heike Horn entgegnete, dass eine Prüfung legitim sei, eine inzwischen fünfte Expertise aber überhaupt keinen Sinn ergebe. Das Ministerium als höchstes Gremium habe sich deutlich ausgedrückt, obwohl die Verwaltung jubeln würde, wenn eine andere Lösung möglich sei, die der Rat aber noch nicht vorgelegt habe.
Rechtsanwalt hält Variante der Ratsgruppe für möglich
Jan Martin Janssen zitierte erneut einen Rechtsanwalt, der das Vorgehen nicht nur für möglich, sondern für geboten halte. Es wäre fahrlässig, auf diesen Rat und womöglich mehrere Millionen Mehrertrag zu verzichten. Norderney habe es vorgemacht, nun sei es angezeigt, das Ganze nicht aus dem immer wieder gleichen Blickwinkel zu beleuchten. Um voran zu kommen, müsse man jetzt schnell für ein bestmögliches Ergebnis einen gemeinsamen Nenner finden. Heike Horn hielt entgegen, dass der Beschluss des Rates bereits ausgeführt worden sei, Norderney habe zwar gebaut, die Lücke im Gesetz sei aber jetzt geschlossen. Nur in Verbindung mit Wohnungsbau sei die Erstellung von Ferienwohnungen zur Finanzierung auf Antrag beim Ministerium möglich.
Sie machte deutlich, auch einen neuen Auftrag des Rates erneut nicht an vom Rat vorgeschlagene Wirtschaftsrechtler, sondern Kommunalrechtler zu vergeben, da es um Kommunalrecht gehe und die Expertisen sonst nicht vergleichbar seien.
