KEMER - Claudia Pechstein hat angekündigt, noch in diesem Jahr den deutschen Eisschnelllauf-Verband DESG auf Schadenersatz in astronomischer Höhe zu verklagen. Diese Summe muss utopisch sein. Mein Leben wurde komplett zerstört, sagte die 39-Jährige. Die Klageschrift werde 500 bis 600 Seiten umfassen.
Von der Klage erhofft sich Pechstein ein positives Urteil, mit dem sie dann gegen den Weltverband (ISU) vorgehen will. Die ISU hatte Pechstein im Februar 2009 wegen erhöhter Blutwerte mit einem indirekten Dopingbeweis für zwei Jahre gesperrt. Pechstein beteuerte stets ihre Unschuld und verwies auf eine vererbte und krankhafte Blutanomalie.
Wir müssten eine Klage weiterreichen, denn wir haben das Urteil gegen Pechstein nicht gesprochen, sagte DESG-Präsident Gerd Heinze und äußerte sogar Verständnis für Pechsteins Verhalten.
Die Klagesumme wird in die Geschichte eingehen. Da wir den Rechtsweg einhalten müssen, müssen wir dort klagen, wo der Schaden entstanden ist, also in Deutschland, erläuterte Pechsteins Lebensgefährte Matthias Große. Die DESG habe aber nichts zu befürchten: Wir brauchen aber das Urteil, um dann die ISU belangen zu können.
Vorbild ist die erfolgreiche Klage der Ex-Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe, die vom Landgericht München 2001 rund 1,2 Millionen Mark Schadenersatz bekommen hatte, weil sie vom Leichtathletik-Weltverband ein Jahr zu lange gesperrt worden war.
