Jetzt hat Hamburg ernst gemacht mit den Fahrverboten für ältere Diesel. Und jetzt offenbart sich, wie untauglich solcher Aktionismus ist für eine Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten. Alte Diesel fahren jetzt Umwege, verbrauchen mehr Sprit und stoßen mehr Stickoxide aus als vorher. Besser wird die Luft allenfalls im Umfeld der Messstationen. Selbst die Deutsche Umwelthilfe, die mit ihren Klagen in Brüssel den Stein ins Rollen gebracht hat, zweifelt an der Sinnhaftigkeit solcher Regelungen. Hoffentlich klagt jetzt einer der Betroffenen gegen das Verbot, damit endlich einmal gerichtlich geklärt wird, wo denn ein Grenzwert für Stickoxide liegen sollte. Schon vor Monaten wies der anerkannte Lungenspezialist Dr. Tobias Welte in der NWZ (5. September 2017) darauf hin, dass es bisher keine wissenschaftliche Studie gebe und der Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft willkürlich festgesetzt sei. Für Arbeitsstätten, wo sich Beschäftigte bis zu acht Stunden täglich aufhalten, liegt dieser Grenzwert um das 20-fache höher.
Wenn unseren Politikern unsere Gesundheit wirklich am Herzen liegt, sollten sie endlich Nägel mit Köpfen machen und die Autohersteller zwingen, alte Diesel umzurüsten und neue mit sauberer Abgastechnik auszurüsten.
Liebe Frau Bundesumweltministerin Schulze, was wollen Sie mit dem Hinweis sagen? Doch wohl nur, dass die hohen Kosten einer Hardware-Nachrüstung von betroffenen Dieselfahrzeugen auf keinen Fall bei der ach so gebeutelten Autoindustrie (beim Aktionär), hängenbleiben dürfen, oder? Ich erlaube mir, den Hinweis auf § 263 Strafgesetzbuch, der die Überschrift „Betrug“ enthält. Ein Betrug ist gegeben, wenn eine Täuschung über Tatsachen zu einem Irrtum des Opfers führt. Dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Auch das mögliche Strafmaß regelt § 263 Strafgesetzbuch. Ja, Betrug wird regelmäßig bestraft. Soweit so logisch.
Weiter erlaube ich mir den Hinweis, dass jeder Straftäter eine Wiedergutmachung zu leisten hat (das ist Konsens in unserer Gesellschaft und aus diesem Grunde auch im Strafgesetzbuch festgeschrieben). Geldmittel aus Firmengewinn sind ja offensichtlich vorhanden, sodass die Kosten für die Hardwarenachrüstung vom Verursacher getragen werden könnten. Angesichts der Möglichkeit der Wiedergutmachung und der Boshaftigkeit der Autoindustrie, die mit dem zugrundeliegenden Handeln die Dieselkrise ausgelöst hat, diese nun in Schutz nehmen zu wollen und weg von jeglichem gesellschaftlichen Konsens, den Versuch zu unternehmen, den Endverbraucher auf die Kostentragung einzustimmen, ist geradezu schäbig.
