„Debatte über Waffenschein für Drohnen“, Titelseite, 7. Februar

Hier versucht das niedersächsische Justizministerium, auf Kosten der Modell- und Hobbyflieger von den eigenen Unzulänglichkeiten ab­zulenken. Ist es nicht allein aufgrund­­ menschlichen Versagens beziehungsweise unzureichender­ Kontrolle mehrfach zur Flucht von Straftätern mit anschließenden kriminellen Handlungen gekommen?

Es gibt viele Gegenstände des täglichen Lebens, die als Waffe eingesetzt werden könnten. Und ist es nicht das Militär, dass aus einem technischen­ Spielzeug namens Multicopter eine bösartige Drohne gemacht hat? Ich halte es für anmaßend, hier eine Gruppe von Hobbyisten auf diese plumpe Art zu kriminalisieren.

So versucht der Sicherheitsexperte­ Helmut Spahn ein Überwachungsnetz mit „Besitzkarten“ oder „Drohnenführerscheinen“ aufzubauen, deren Überwachung unmöglich ist, denn die Kriminellen­ werden wohl kaum in diesem Netz hängenbleiben.

Ich erhebe Einspruch gegen den Versuch, meine Freiheit der persönlichen Freizeitgestaltung als Modell-Flieger einschränken zu lassen. (Die Regeln des Luftfahrtgesetzes sind natürlich für mich bindend!)

Noch eine Bitte an Herrn Koop von der Justiz­vollzugsanstalt Oldenburg: Er möge sich doch objektiv äußern über den Unterschied der kriminellen­ beziehungsweise militärischen Drohnen und den Multicoptern für Hobbyisten­, und nicht einfach pauschal von einer drohenden Gefahr sprechen (...).

Detlef Alt Oldenburg