„Von der Nordwest-Bahn bis zum Schlachthof – Energie: 69 Unternehmen aus der Region erhalten als energieintensive Betriebe für 2014 Strom-Rabatte“, Wirtschaft, 13. Februar

Die Debatte um die Befreiungen zeigt zweierlei: 1. Es gibt der Ausnahmen zu viele. 2. Das Berechnungsverfahren der EEG-Umlage muss nachgesteuert werden. (...) Die Befreiungen waren einmal für Unternehmen gedacht, die im internationalen Wettbewerb stehen. Das ist bei einer Vielzahl der inzwischen befreiten Unternehmen – zum Beispiel Tiernahrungsproduzenten, Kraftfutterwerke und so weiter – mindestens zweifelhaft.

Deshalb sollten die Befreiungen wieder auf das ursprünglich beschlossene Maß zurückgeführt werden. Die gegenwärtige Berechnung der EEG-Umlage führt zu einem Paradoxon: Je stärker der Preis an der Strombörse sinkt, desto höher wird die EEG-Umlage. Den niedrigen Strompreis geben die Konzerne anschließend aber nicht an ihre Kunden weiter. Ein steigender Preis an der Börse würde am Ende zu einer sinkenden EEG-Umlage führen. Für den Endkunden bleibt der Preis stabil.

Bei steigendem Börsenstrompreis rechnen sich gleichzeitig die dringend benötigten flexiblen Gaskraftwerke wieder. Preise steigen, wenn das Angebot sinkt. Die Schlussfolgerung wäre, dass die Bundesregierung zum Beispiel einen Zeitplan zur Abschaltung alter Kohlekraftwerke vorlegt. (...)

Statt am Erfolg der Energiewende herumzukritteln und den preiswerten Windstrom durch einen Ausbaudeckel zu stoppen, sollte die Bundesregierung hier mal kreativ ansetzen. Voraussetzung dafür wäre sicher, dass man sich in der Bundesregierung nicht so häufig mit den alten Energieriesen (...) zum Essen trifft.

Heino Wiggermann Augustgroden