Leider ist die NWZ kein Gesetzesblatt; denn dann würden alle Lehrer in Niedersachsen wegen dieser Meldung sehr froh. Diese Meldung gibt leider nicht die reale Situation wieder: Pro Übernachtung gibt es ein Übernachtungsgeld von 11 Euro (nicht aber am Anreisetag, da nur 6 Euro€). Damit kann man noch nicht einmal in einer Jugendherberge den Übernachtungssatz bestreiten. Tagesgeld (Verpflegung) pro Tag 12 Euro€, am Anreisetag 6 Euro€, Nebenkosten (Eintrittsgelder usw.) maximal 5 Euro pro Tag.
Die reinen Fahrtkosten werden nur dann voll erstattet, wenn der Reisekostenetat der Schule dafür ausreichend Mittel zur Verfügung hat. Je mehr Klassen fahren, desto weniger kann erstattet werden. Daher müssen die Lehrer vor der Fahrt Verzichtserklärungen unterschreiben, um ihre Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Somit bleibt unterm Strich: Jede Lehrkraft zahlt bei jeder Klassen- und Studienfahrt erheblich aus der eigenen Tasche drauf und hat dafür jeden Tag 24 Stunden Verantwortung für bis zu 30 sehr aktive Schülerinnen und Schüler.
Die von ihrer Redaktion verfasste Überschrift zu einem Artikel vom 23. Juni, Lehrerklassenfahrten würden voll erstattet, ist falsch.
Der neue vom Ministerium herausgegebene Erlass sieht einen Übernachtungstagessatz von 11 Euro als verbindliche Erstattungsrichtlinie vor. Wo kann man von diesem Geld noch kostendeckend übernachten? Eintrittsgelder für Lehrkräfte werden pro Fahrt im Umfang von circa 12 Euro erstattet, Freiplätze müssen umgelegt werden.
Wie soll ich als Lehrkraft da nicht draufzahlen?
