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Luftsicherheit bleibt gefährdet

Betrifft:

„Piloten verweigern Abschussbefehl“, Titelseite, 18. September, und „Problem bleibt“, Kommentar von Andreas Herholz zur Luftsicherheit, Meinung, 20. September

Die aufgeregte Debatte um die Äußerungen des amtierenden Bundesverteidigungsministers Franz Josef Jung zu seiner Bereitschaft, notfalls als oberster Dienstherr der Bundeswehr den Befehl zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeuges erteilen zu wollen, verkennt den Zweck der abschreckenden Wirkung. Das Bundesverfassungsgericht hat das vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Luftsicherheitsgesetz" beanstandet – unter Berufung auf den Artikel 1 des Grundgesetzes mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Somit ist dieses Gesetz nicht rechtswirksam.

Und damit bleibt die Luftsicherheit über Deutschland nicht nur – wie zuvor schon – in großem Maße gefährdet, sondern Luftpiraten und Geiselnehmer dürfen sich seit dem Gerichtsurteil eines besonderen Schutzes im deutschen Luftraum sicher sein! Solchem perversen Spuk gehörte schon lange ein Ende gesetzt. (...)

Kay Sachse

Stenum

F

Verteidigungsminister Jung muss nicht zurücktreten, sondern sofort aus seinem Amt entfernt werden. Das Verfassungsgericht hat sich erst vor einigen Monaten mit dem Fall, ob ein von Terroristen entführtes Verkehrsflugzeug abgeschossen werden darf, beschäftigt und entschieden, dass unschuldiges Leben nicht geopfert werden darf. Wenn sich Herr Jung nun über diesen Beschluss stellt, so ist er als Minister, der einen Amtseid auf die Verfassung abgelegt hat, untragbar.

Dr. Dieter Kramer

Bad Zwischenahn

F

Wenn ein von Terroristen gekapertes Flugzeug zum Beispiel in Richtung eines voll besetzten Stadions unterwegs ist, muss der Jet abgeschossen werden. Das Leben der Insassen wäre bei Durchführung dieses Attentats sowieso verloren. Die Leben der möglichen 40- bis 60 000 Stadionbesucher könnte so gerettet werden. Deutschland hat es bisher vermisst, im Vergleich zu anderen Ländern, einen möglichen Abschuss auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Wenn es tatsächlich stimmen sollte, dass 73 Prozent der Deutschen einen Abschuss ablehnten, so bin ich mir sicher, dass 99,9 Prozent nach einem solchen Terrorakt auf ein voll besetztes Stadion Klage gegen die Bundesregierung wegen Nichtabschusses erheben würden.

Heuchlerisch, jämmerlich, verantwortungslos und beschämend das Bild, das einige Parlamentarier während der Debatte im Bundestag abgaben. Lob an Franz Josef Jung, dass er bereit ist, trotz fehlender Gesetzeslage, Verantwortung zu übernehmen.

Christoph Stegemann

Löningen
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