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Mittagessen bleibt unbezahlbar

Betrifft:

„Kinder-Armut ist ein Skandal“, Meinung, 28. August

Zunehmende Meldungen über rapide wachsende Armut von Kindern in Deutschland dürfen selbst nichtbetroffene Bürger nicht mehr ruhen lassen. Wer selbst Kinder und damit auch Enkel hat, denen Hartz IV bislang erspart blieb, der aber die Erziehungskosten für Kinder auch bei bescheidenen Ansprüchen kennt, muss die Sozialpolitik und die dahinter steckende Kaltschnäuzigkeit der politisch Verantwortlichen anprangern, die den Verpflegungssatz pro Kind und Tag mit 2,70 Euro ansetzen. In diesem Land wird mehr für Hund und Katze ausgegeben!

Andererseits hat die Agentur für Arbeit über 20 Milliarden Überschüsse angehäuft, um die jetzt ein Verteilungskampf der Ressortminister entbrannt ist. Was soll das Gerede von Bildungschancen für alle, wenn in unserem Land zwar Lebensmittel in Hülle und Fülle vorhanden sind, für viele Kinder ein einfaches Mittagessen aber unbezahlbar bleibt!

Wer nicht satt wird, spürt später kaum Hunger auf Bildung, die sowieso unerschwinglich bleibt. Eine Schulspeisung, finanziert aus Überschüssen der Bundesagentur, könnte für arme und sozial labile Familien hilfreich sein.

Nicht zu vergessen deren Eltern: Eine Förderung der Arbeitslosen nach dem Gießkannenprinzip hat sich als unbrauchbar erwiesen und viel Geld gekostet. Menschen, deren Berufsbild aus dem Arbeitsmarkt verschwunden ist, die aber selbst nach neuen Möglichkeiten suchen und eine zielorientierte Ausbildung anstreben, sollten nicht weiter dem Hartz IV-Elend überlassen bleiben, sondern eine gezielte Förderung erhalten, um auch ihren Kindern eine neue Perspektive für ein würdevolles Leben zu geben.

Dr. Walter Stoebe

Oldenburg

F

Sie schreiben in Ihrem Bericht, dass eine Bedarfsgemeinschaft für Kinder bzw. Jugendliche 208 bzw. 278 Euro Unterhalt zuzüglich Kosten für Unterkunft und Kindergeld in Höhe von 154 bzw. 179 Euro pro Kind erhält.

Dieses entspricht nicht ganz den Tatsachen. Sie erwähnen in Ihrem Artikel nicht, dass das Kindergeld als Einkommen der Kinder bzw. Jugendlichen auf die 208 bzw. 278 Euro angerechnet wird. Das bedeutet, dass einem Hartz IV-Empfänger pro Kind bzw. Jugendlichen 208 bzw. 278 Euro im Monat zur Verfügung stehen und nicht, wie man Ihrem Bericht nach folgern könnte, 362 bzw. 432 Euro pro Monat.

Auch bei den Unterkunftskosten erklären Sie nicht, dass dazu nicht die Kosten für Warmwasser und Strom zählen, sie müssen für Kinder bzw. Jugendliche von den 208 bzw. 278 Euro beglichen werden.

Es klingt wirklich wie ein schlechter Witz, aber das Kindergeld wird im Berechnungsbogen der Job-Center als Einkommen der Kinder bezeichnet. Das Kindergeld wird im Gegensatz zum Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (ich habe einen Job als geringfügig Beschäftigte – Freigrenze 150 Euro) voll angerechnet, es gibt keine Freigrenze.

Es wäre also sinnvoll, auch beim Kindergeld eine Freigrenze einzuführen, um die Kinderarmut zu verringern. Es bräuchte dafür keinen großen Aufwand und keine neuen Berechnungsgrundlagen, sondern man könnte in den Berechnungsbögen die Freigrenze einsetzen. (...)

Ich haben zwei Töchter im Alter von 17 und 15 Jahren, für die ich wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten meinen Beruf aufgeben musste. Trotz Weiterbildung, von mir privat finanziert, und einer Fortbildungsmaßnahme vom Job-Center, sowie ein freiwilliges betriebliches Praktikum habe ich bisher ca. 140 Absagen auf meine Bewerbungen erhalten.

Die Frauen, die in den 90er Jahren Kinder bekommen haben, und dafür ihren Beruf opfern mussten, werden von der Politik und den Medien völlig vergessen.

Elke Gebauer

Varel
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