Nicht nur meines Erachtens sind Noten in der dritten und vierten Klasse der Grundschule unbedingt erforderlich, um den Leistungsstand der Schüler festzustellen und zu ermitteln, für welche weiterführende Schulart der betreffende Schüler infrage kommt.
Auch sollen Schüler durch Noten über ihren Leistungsstand genau unterrichtet werden. Und das geht nur durch Zensuren.
Nicht vertretbar ist, für die Eltern eine Wahlmöglichkeit zu schaffen, ob sie für Zensuren sind oder nicht. Dadurch ist eine Gleichbehandlung der Schüler nicht gegeben und ein Vergleich der Leistungen aller Schüler nicht möglich.
Bevor von der Kultusministerin so ein nicht praktikabler Vorstoß unternommen wird, hätte eine Befragung der „betroffenen“ Lehrern, Schülern und Eltern erfolgen sollen.
Inzwischen haben sich ja auch „Fachkräfte“ – der Philologenverband und andere – gegen eine Nichtvergabe von Noten in den betroffenen Klassen ausgesprochen.
Das Kultusministerium sollte meines Erachtens diesen recht unsinnigen Vorschlag ad acta legen und nicht weiter verfolgen.
