Betrifft:
„Nürnberger Prozesse wirken bis heute nach“, NWZ vom 18. NovemberDie einzige Weltmacht weiß schon, warum sie ihre Armeeangehörigen nicht an den Gerichtshof in Den Haag ausliefert. Die „rechtsstaatlichen Grundsätze“ (...) waren Gesetze, welche die Signatarmächte USA, UdSSR, England und Frankreich erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges selbst schufen. (...)Sollte der größte Schauprozess der Geschichte tatsächlich als Meilenstein gelten, obwohl nicht ein internationales Gremium von Holländern, Belgiern, Polen, Deutschen, Liechtensteinern, Indern, Kenianern usw. auf dem Richterstuhl saß, sondern lediglich die Signatarmächte und einstigen Kriegsgegner Deutschlands, dann wäre das eine traurige Bilanz der heutigen Jurisprudenz.
Dr. Hans HortigButjadingen*
Aufgrund der Tatsache, dass nach 1945 unzählige, sowie nicht erklärte Kriege in aller Welt stattfanden, deren Aggressoren weder verurteilt, noch hingerichtet wurden, bin ich der Ansicht, dass die „Nürnberger Prozesse“ – nach heutiger Sicht – einen faden Nachgeschmack haben! Hinzu kommt, dass ein großer Teil der amerikanischen Bevölkerung – nach wie vor – die Folterung von Kriegsgefangenen, ohne Rechtschutz zu erhalten, für „legitim“ hält. Selbst deren Administration lehnt – kurioserweise – die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes für deren Bürger ab. Richtig wäre es gewesen, die deutschen Kriegsverbrecher vor einen internationalen Gerichtshof zu stellen, um nicht von Seiten der Richter der Alliierten als so genannte „Racherichter“ dargestellt worden zu sein.
Otto Cimbal-MarockeWardenburg
