„Beispiellos ungerecht“, Kommentar von Rüdiger zu Klampen zu den Rundfunkgebühren, Meinung, 16. Dezember

Da haben wir mal wieder den Beweis, in was für einem Abzockerland wir leben. Der Kommentar ist zwar treffend und gut, jedoch zu milde. Eine derartige Frechheit der Landesfürsten – primär von Kurt Beck – ist beispiellos. Und dass die Schnüffelei der GEZ-Detektive ein Ende hat, ist falsch, denn die Eintreibung wird jetzt radikaler und perfekter mit Hilfe der Kommunen erfolgen. Das Schlimmste ist, dass Deutschland ein Beispiel für andere Länder liefert ,wie man Staatskasse macht, um marode öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit Gehältern von 200 000 Euro im Jahr für die Oberen (und mehr) mit Geld zu versorgen, während die Programme immer schlechter und einseitiger werden.

Thomas Kaiser, Rastede

 Während der Staat sich auf der einen Seite zurückzieht – Stichwort Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme – und die Bürgerinnen und Bürger in die viel zitierte „Eigenverantwortung“ entlässt (was nicht per se schlecht sein muss), drückt er den Gebührenkraken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tiefer ins System.

Scheinheilig wird dabei noch davon gesprochen, dass die Belastung des Einzelnen ja nicht steige. Es müssen halt nur mehr Einzelne zahlen. Und das für Dinge, die sie vielleicht gar nicht haben wollen, aber mit der Gebührenreform zu haben verpflichtet sind.

Dass die Politik sich wahlweise der Liberalisierung und der Sozialisierung zugleich bedient, macht sie nicht glaubwürdiger.

Henning Schmidt, Oldenburg

 Ja, lieber Herr zu Klampen, das ist ungerecht. Zumal die Gebühren regelrecht verbraten werden! Nehmen Sie die Sendung „Das Duell“ im Ersten. In ca. 30 Minuten werden dort € 20 000 Euro verschenkt an einen Kandidaten. Das sind die Jahresgebühren von ca. 93 Haushalten (17,98 x 12 = 215,76 // € 20 000 : 215,76 = 92,7) – ob das gerecht ist?

Hans Sasse, Garrel

Weil sich Fernsehfunktionäre, Sendungsmacher und Politiker aus dem Fernseh- und Rundfunkgebührentopf die Taschen noch voller stecken wollen, müssen ab 2013 Menschen ohne Empfangsgeräte zahlen. Die zahlen jährlich 215,76 Euro für nichts. Die das beschlossen haben, bewegen sich am Rande des Grundgesetzes. Sie nehmen den Betroffenen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz), indem sie ihnen finanzielle Ressourcen wegnehmen. Die Zwangsabgabe entspricht nicht dem üblichen Kauf eines Rechtes mit Leistung und Gegenleistung. Es geht zu wie bei der Straßenbettelei, wo die Spende ein Kauf ohne Gegenleistung ist.

Alfred Pfeiffer, Wardenburg