„Sozialabgaben: Gutverdiener zahlen bald mehr“, Nachrichten, 5. September

„Gutverdiener zahlen bald mehr“ titelte die NWZ und suggeriert damit, dass „Gutverdiener“ zukünftig stärker belastet werden. Um es vorweg zu nehmen: Dem ist nicht so!

Hintergrund der Meldung ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen zum 1. Januar 2021. Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass „Gutverdiener“ bei ihren Beiträgen insbesondere zur Krankenversicherung bessergestellt werden als Gering- oder Normalverdiener. Während letztere 7,3 Prozent ihres Bruttolohns (plus individuellem Zusatzbeitrag) an die Krankenkasse zahlen müssen, zahlt ein gesetzlich Versicherter mit einem Bruttoeinkommen von zum Beispiel 6000 Euro nur 5,7 Prozent und einer mit 8000 Euro nur noch 4,3 Prozent seines Bruttoeinkommens als Krankenversicherungsbeitrag. Der Grund dafür: Ab der Beitragsbemessungsgrenze – zur Zeit 4687 Euro – wird der Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben, sondern für alle Einkommen oberhalb dieses Betrages als Festbetrag von zur Zeit 342 Euro/Monat. Je mehr jemand also oberhalb dieser Grenze verdient, desto weniger muss er prozentual von seinem Einkommen für die Krankenversicherung aufwenden.

Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2021 angehoben werden, steigt der Krankenversicherungs-Festbetrag für „Gutverdiener“ um elf Euro/Monat. Damit ändert sich an dem ungerechten Finanzierungssystem (...) aber nichts. (...) Die „Gutverdiener“ werden also nicht mehr bezahlen, sondern weiterhin anteilig weniger.

Gerd Hunke Oldenburg