„Pflichtmitgliedschaft entzweit Pflegekräfte – NWZ-Forum: Alle wollen eine bessere Pflege, aber nicht alle wollen in der neuen Kammer sein – Experten diskutieren mit Lesern“, Im Nordwesten, 2. Fe­bruar

Was bringt uns eigentlich die Pflegekammer? Sie kostet nur viel Geld, verärgert die Pflege und macht den Beruf noch unattraktiver! Wir haben in Deutschland den Pflegenotstand, die Krankenpflegeschulen bekommen ihre Kurse nicht voll, die Pflege arbeitet zeitweise am Limit – hat Hunderte von Überstunden, es werden Kopfprämien gezahlt, um überhaupt gut ausgebildetes Personal zu bekommen. Makaber aber wahr!

Und dann kommt die Pflegekammer! Verschlingt mit ihrer Bürokratie Unmengen an Geld, welches an der Basis fehlt. Droht in sehr dreisten Briefen mit Examensentzug und Geldstrafen. Die Pflegenden werden zwangsverpflichtet und sollen die Rechnung zahlen.

Allein die kindlich, naiven Äußerungen von Herrn Jorde (nach der Demonstration in Hannover am letzten Samstag) auf Facebook: „Wo sind denn eure 47 000?“ zeigen uns, solche Kammermitglieder können uns nicht vertreten! Dieser grünschnäblige Junge sollte doch erst einmal in der Pflege arbeiten und dann provozieren. Viele Kammermitglieder sind berufsblind und wissen doch überhaupt nicht mehr, was in der Pflege gebraucht wird. Zum Beispiel: moderate und altersgerechte Schichtmodelle; besserer Freizeitausgleich; zufriedenstellende Versorgung der eigenen Kinder; bessere Bezahlung. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal mit viel Herzblut für diesen Beruf und seine Patienten!

Ich arbeite mittlerweile 30 Jahre auf einer Intensivstation und werde mir meine Selbstbestimmung durch eine Zwangsmitgliedschaft nicht nehmen lassen.

Ines Glaß Varel

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Es stimmt, wir müssen uns selbst kümmern, damit sich die Situation in den Kliniken, Altersheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen verbessert.

Das geht aber nur „vor Ort“. Wir müssen darauf drängen, dass sich an Gesetze wie zum Beispiel das Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitgesetz gehalten wird. Wir müssen uns kümmern, dass Gefährdungsbeurteilungen auch für psychische Belastungen erhoben werden, dass die Vorgaben des Qualitätsmanagements und Hygienevorschriften umgesetzt werden können usw. Und das geht nur mit starken demokratisch gewählten Betriebsräten beziehungsweise Mitarbeitervertretungen, die ihre Mitbestimmungsrechte laut Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen. Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung und beim Genehmigen von Überstunden. Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, die unterstützen, wenn Kollegen von ihrem Recht Gebrauch machen, nicht mehrmals im Monat zuhause angerufen zu werden, um einzuspringen. Es werden vor Ort Vertretungen gebraucht, die sich darum kümmern, dass Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeigen nicht in den Schubladen der Pflegedienstleitungen verschwinden. Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, die vier Mal im Jahr Betriebs- bzw. Mitarbeiterversammlungen abhalten und ihren Arbeitgeber und Pflegedienstleitungen ihre Überstundenstatistiken und Gefährdungsanzeigen usw. vorhalten und die sie in ihre Pflicht nehmen.

Einfach nur Mitbestimmungsrechte laut Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen! Das wird die Situation der Pflegenden deutlich verbessern. Da hilft und nutzt keine Pflegekammer, die nur in beratender und nicht entscheidender Funktion auftritt und vor allen nicht vor Ort die Pflegekräfte vertritt.

Und für das Beraten der Pflegenden, für eine Verbesserung unseres Berufsbildes, bedarf es keiner Zwangsmitgliedschaft und so vieler Millionen Euro jährlich.

Monika Schüler Oldenburg

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Moin, die Aufgabe einer Kammer, ähnlich wie IHK, Innung und so weiter: Berufsbild „Alten-/Krankenpfleger“ zu definieren. Dazu gehört Ausbildung, Berufsbezeichnung, Aufstiegsmöglichkeiten, Umfang der Arbeit, Zeit, Hilfsmittel, Ausstattung und so weiter. Das kann nur unter Organisation der Kammer mit Arbeitgebern (Pflegeeinrichtungen) und fachkundigen (gewählten oder freiwilligen) Pflegekräften geschehen. Fazit: Mitglied in der Kammer müssen die Pflegeeinrichtungen sein, ähnlich wie IHK, Innung und so weiter (Mitglied sind Firmen, Handwerksmeister, aber keine abhängig Beschäftigten).

Für die Entlohnung usw. sind Gewerkschaften zuständig. Sie allein vertreten die Interessen der Pflegekräfte. Sie können verhandeln mit eventuell der Kammer.

Renate Lass Bad Zwischenahn

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Das Wort „Kammer“ wird auch hier wieder missbraucht, denn eine Kammer benennt einen geschlossenen Raum, wovon in diesem Falle nicht die Rede sein kann, wenn eine Berufsgruppe zur Zwangsmitgliedschaft aufgerufen ist. Diese Gruppe der Pflegekräfte unterliegt ohnehin einer starken beruflichen Belastung. Man denke nur an die Arbeitszeit über Wochenenden und Feiertage, abgesehen von der Arbeit als solche. Hinzu kommt ohnehin eine in vielen Fällen unzureichende Entlohnung. Eine Idee der SPD und der Grünen wurde nun realisiert durch die Schaffung der sogenannten Pflegekammer. Zur Zwangsmitgliedschaft kamen hohe Beiträge, was umfangreiche und scharfe Proteste mit der Forderung zur Abschaffung der Kammer erzeugte, denn alle Bedingungen entsprechen nicht der momentanen Situation, obwohl viele Bürger sich mit Sicherheit fragen, ob sie in einer echten Demokratie leben, oder bereits auf dem Wege zur Diktatur unterwegs sind. Denn was sonst ist die unbedingte Festlegung einer Zwangsmitgliedschaft?

Hans-Hermann    Heisterhagen Rastede