Der Verfasser ist Wolfgang Arenhövel – laut Wikipedia ein deutscher Jurist. Er war Präsident des Oberlandesgerichts Bremen und amtierender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie Bundesvorsitzender des Deutschen Richterbundes. Herr Arenhövel schreibt, die polnische Regierung hat das Verfassungsgericht entmachtet und mundtot gemacht – weil nach einer Gesetzesänderung Entscheidungen nur mit Zweidrittelmehrheit (von 13 Richtern) gefällt werden dürfen.
Er begründet das damit, dass die Regierung wohl Angst vor dem Volk hat, und gibt als Gegenbeispiel die guten Zustände im Verfassungsbeschwereverfahren, die in Deutschland geltenden Bestimmungen, an. Der Senat in Deutschland ist mit acht Richtern besetzt. Er formuliert das so: Hier in Karlsruhe habe eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers schon Erfolg, wenn mit einfacher Mehrheit ein Richter dem Beschwerdeführer zustimme. (...) Wie gesagt: Der Senat in Deutschland ist mit acht Richtern besetzt. Die einfache Mehrheit mit einem Richter ist also fünf Stimmen von acht. (...) Rechnet man (...) um, sind das bei fünf von acht Richtern gleich 62,5 Prozent, die dem Einspruch zustimmen müssen. Zur Erinnerung: Das neue polnische Gesetz schreibt Zweidrittelmehrheit vor. Zwei Drittel entsprechen 66,6666 Prozent (...). Also 62 Prozent der Richterstimmen sind gut und demokratisch, 66 Prozent sind rechte Diktatur? Erklären Sie mir das bitte, Herr Arenhövel. (...)
