NWZ
berichtete) im Eilverfahren außer Vollzug zu setzten. Damit werde dem örtlichen Unternehmen im Bereich alternativer Energien die Möglichkeit verwehrt, seine Technologien in Lohne weiter zu entwickeln. In einer Erklärung verweist er verweist darauf, dass „die mit dem Investor geschlossenen städtebaulichen Verträge und die darin enthaltenen Beschränkungen dazu gedient hätten, den Schutz der Anwohner und anderer Betroffener sicherzustellen“.Juristen sind gefragt
Nun will die Stadt Lohne zunächst mit ihren Rechtsberatern die OVG-Entscheidung prüfen, um die Erfolgsaussichten eines „ergänzenden Verfahrens“ zur „Reparatur“ des Bebauungsplanes beurteilen zu können. Auf diesen Weg hatten die OVG-Richter in ihrer Entscheidung verwiesen. Nun liegt es beim Rat, ob er „die Heilung des Bebauungsplanes angehen wolle, um das Vorhaben doch noch zeitnah zu verwirklichen“, heißt es in der Erklärung.
Für das OVG unterstrich Sven-Marcus Süllow auf Anfrage, dass nun „das Eilverfahren vorbei sei“ und derzeit „keine Genehmigung des Projektes in Betracht“ komme. Allerdings bleibe „das Normenkontrollverfahren“ als Hauptverfahren in dieser Angelegenheit „weiter anhängig“. Den Ausschlag für die Lüneburger Entscheidung hätten Formfehler gegeben. In der Angelegenheit sei ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ notwendig gewesen. Ein „normaler“ reiche da nicht aus. Ein weiterer Mangel sei die fehlende öffentliche Auslegung gewesen.
Suche nach Lösung
Für die Firma „EnviTec Biogas“ erklärte Olaf von Lehmden (Lohne): „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg können wir noch nicht bewerten. Zunächst müssen wir mit der Stadt Lohne und ihren Beratern den Ist-Stand analysieren und nach einer Lösung suchen. Wir halten am Standort Brockdorf fest.“ Zudem verwies von Lehmden auf die „bisher gute Zusammenarbeit mit der Stadt Lohne“.
