LOHNE - Das flächendeckende Angebot soll Bestand haben. In der Kooperation sehen die Verantwortlichen die Optimierung der Möglichkeiten.
Von Christoph Floren
LOHNE - Bewährtes erhalten und auf dieser Basis aufbauend den Bürgern im Kreis Vechta flächendeckend neue Angebote machen: So haben Heinz Tönnies (Kreisbildungswerk Vechta) und Prof. Diethard Cech (Volkshochschule Vechta) gestern in Lohne das „Zusammengehen“ der Bildungsträger zum 1. Januar 2007 beschrieben. Damit die Kooperation wirksam werden kann, hat die VHS-Mitgliederversammlung die Auflösung der Einrichtung zum 31. Dezember beschlossen.Wenn die nächste Mitgliederversammlung des Kreisbildungswerkes zustimmt, soll die neu entstandene organisatorische Einheit den Namen Kreisvolkshochschule Vechta tragen. Die Anlaufstellen der bisherigen Bildungsträger in Lohne und Vechta bleiben zunächst erhalten. Nicht zuletzt, weil das Kreisbildungswerk in Lohne über Eigentum an Grund und Gebäuden verfügt. Nachdenken wollen die Verantwortlichen allerdings darüber, ob in Vechta auch in Zukunft die drei angemieteten Standorte an der Großen Straße, am Falkenweg und an der Kronenstraße weiter gehalten werden.
Die neue, auch weiterhin „konfessionell ungebundene Einrichtung“, so Tönnies, übernimmt eine pädagogische Mitarbeiterin der VHS sowie eine halbe Verwaltungsstelle. Die drei übrigen mit kurzfristigen Zeitverträgen ausgestatten VHS-Stellen laufen zum Jahresende aus.
2005 hat das Kreisbildungswerk 22 000 Unterrichtsstunden, davon mehr als 50 Prozent im Stadtgebiet Vechta, angeboten. Die VHS kam 2005 auf 5700 Unterrichtsstunden. In Zukunft sollen die Schwerpunkte auf Allgemeinbildung, Schulabschlüssen (in Modulform) und beruflicher Bildung liegen.
Sowohl Tönnies als auch Cech gehen davon aus, dass der Landkreis Vechta seinen bisherigen Zuschuss von jährlich 18 400 Euro je Institution ebenso weiter gewährt, wie die Stadt Vechta, aus deren Etat jährlich jeweils 33 000 Euro kamen. Das stärkste finanzielle Standbein wird jedoch auch in Zukunft der jährliche Landeszuschuss sein, der sich in eine Grund- und eine Leistungsförderung aufgliedert.
