Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das war genauso zu erwarten wie das juristische Scharmützel, das der Entscheidung der Karlsruher Richter folgte. Die Anwälte des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten ziehen alle Register, um ihren Mandaten als ein von der Justiz zu Unrecht verfolgtes Unschuldslamm dastehen zu lassen.

Der Fall Edathy zieht sich inzwischen wie Kaugummi durch die politische Landschaft in Deutschland. Überall bleibt etwas kleben, eine saubere Lösung ist nicht in Sicht. In Berlin und Hannover wird seit Monaten darüber gestritten, wer wann etwas gewusst und wer warum etwas verheimlich hat. Fehler wurden gemacht, ein Minister musste gehen. Die Aufklärung ist sicher notwendig. Doch die eigentliche Frage lautet immer noch: Hat Edathy oder hat er nicht?

Womit wir wieder beim Ex-Politiker und seinem juristischen Slalomlauf wären. Der Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie wiegt schwer. Ob die Beweise der Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung reichen, muss sich zeigen. Doch Edathys Verhalten macht den Eindruck, als wäre er eher an einer Verschleppung des Falls als an seiner Aufklärung interessiert. Wer so unschuldig ist, wie sich der Sozialdemokrat nennt, muss nicht wie ein Großkrimineller vor der Justiz flüchten.