Es ist eine Frage von Leben und Tod. Rund 10 000 Patienten warten in Deutschland auf eine Organspende. Aber im Vorjahr wurden an den Kliniken des Landes nur 1000 Organe transplantiert. Künftig soll eine doppelte Widerspruchslösung gelten. Jeder Erwachsene gilt potenziell als Organspender, es sei denn er widerspricht. Oder ein Angehöriger legt nach dem Tod eines Patienten ein Veto ein.
Der Vorstoß ist ein grundlegender Eingriff in persönliche Freiheitsrechte. Kritiker monieren gar, er degradiere den toten Körper zum bloßen Objekt der Medizin. Aber mit Blick auf die Spenderzahlen ist die Gesetzesinitiative notwendig. Der Einzelne wird nicht entmündigt, er kann gegen die Pflicht zur Organspende seinen Widerspruch einlegen – ohne jegliche Begründung. Ein mögliches Gesetz zwingt lediglich zu der Pflicht, sich mit einem gern verdrängten Thema zu befassen. Die Regelung wäre ein zumutbarer Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Toten.
Schon jetzt können beide Seiten für sich einen Erfolg verbuchen: Das Land diskutiert endlich offen – nicht nur über die gern verdrängten Fragen rund um den Tod.
