Wer immer noch glaubt, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Beleidigungen und – schlimmer noch – Aufrufe zur Gewalt absondern zu können, der sollte sich dieses Urteil gut anschauen: 4800 Euro Geldstrafe muss ein Facebooknutzer zahlen, weil er die Grünen-Politikerin Claudia Roth beleidigt und dazu aufgerufen hat, sie „aufzuhängen“. Anzeige hat ein Mann erstattet, der die menschenverachtenden Beiträge nicht hinnehmen wollte. Sein Handeln darf man getrost Zivilcourage nennen.
Und die ist im Netz mindestens ebenso gefordert wie auf offener Straße. Das beginnt nicht bei solchen offensichtlichen Rechtsverstößen, sondern schon bei jener subtilen Hetze, die sich hinter Andeutungen und Scheinheiligkeiten verbirgt. Sie ist das schleichende Gift der Sozialen Netzwerke. Hier hilft nur: kommentieren, konfrontieren – und sich nicht selbst zu Ausfällen hinreißen lassen. Wer den Ton wahrt, bedient rhetorisch meist den längeren Hebel und bietet selbst wenig Angriffsfläche.
