Eine Abschiebung ist gewiss das härteste Instrument des Ausländerrechts. Niedersachsen sendet mit der erfolgreichen Ausreiseverfügung gegen einen islamistischen Gefährder nach Nigeria ein klares Signal: Fanatiker mit Terrorfantasien haben nichts in Deutschland zu suchen. So weit, so richtig. Doch diesem Nigerianer dürfte allenfalls noch sein algerischer Mitstreiter folgen. Denn beide besitzen keinen deutschen Pass, obwohl hier aufgewachsen und längst erwachsen. Bei einer deutschen Staatsangehörigkeit oder Doppelpässen wären alle Versuche der Sicherheitsbehörden gescheitert, diese beiden Islamisten loszuwerden.
Das Instrument Abschiebung nach Ausländerrecht trifft tatsächlich nur wenige Gefährder. Solche Aktionen besitzen allenfalls symbolischen Wert. Man sollte die Wirkung jedoch nicht unterschätzen. Wenn sich Unsicherheit in der Islamisten-Szene breit macht, dann haben die Sicherheitsbehörden schon einen kleinen Schritt getan. Im Kampf gegen Terror zählt jeder kleine Erfolg.
